Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 314
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gen waren126. Er wollte die auf Baden verpflichteten Diener entlassen
und durch eigene ersetzen. Gleichfalls gab er zu verstehen, daß die
Jagdrechte des Klosters, die sich der verstorbene Markgraf Philibert
angeeignet hatte, restituiert werden müßten. Im Jahre 1572 verdichteten
sich die Spannungen mit der vormundschaftlichen Regierung unter dem
energischen Statthalter Graf Schwarzenberg. Einer badischen Abordnung
, die am 6. Februar nach Schwarzach kam und sowohl über die
Klagen und Beschwerden des Klosters, als auch der badischen Diener
verhandeln wollte, machte der Abt unmißverständlich klar, daß er nicht
den Markgrafen, sondern den Bischof von Speyer, von dem er das Kloster
als Lehen empfangen habe, als weltlichen Herrn der Abtei anerkenne.
Auf eine derartige Antwort nicht vorbereitet, sandte man noch am selben
Abend einen Rat nach Baden, um dem Statthalter Bericht zu erstatten.
Der Rat kehrte am andern Morgen zurück mit dem Befehl, den Abt und
den Prior einzeln in ihren Kammern bis zur Ankunft des Statthalters
einzuschließen. Nach dessen Eintreffen hielt man dem Abt seine gestrige
Antwort vor. Der Abt lenkte in der Form und in einzelnen Punkten etwas
ein. In der Hauptsache beharrte er jedoch auf seiner Meinung. Er
erkenne zwar den Markgrafen als des Klosters Verteidiger (Vogt) an und
wolle auch das, was dessen Vorfahren an Jurisdiktion besessen hätten,
zulassen, aber als direkten Grundherren könne er ihn nicht ansehen. Als
er sich in der Folgezeit weiterhin weigerte, dem Markgrafen das Recht
der Rechnungsabhör zuzugestehen, führte man Abt und Prior im Wagen
der Räte gefangen nach Baden, wo man jeden für sich in einer eigenen
Kammer festhielt. Das badische Vorgehen erregte großes Aufsehen. Zwei
Tage später erschien Abt Gisbert von Gengenbach, der frühere Vorgesetzte
des Abtes, um über seine Freilassung zu verhandeln. Auch von
seiten des Straßburger Bischofs erkundigte man sich über die Ursachen,
die zur Gefangennahme des Abtes geführt hatten, und forderte die
badische Regierung auf, den Abt freizulassen und über seine Vergehen zu
berichten, dann werde der Bischof als Ordinarius eine gebührende Strafe
verhängen. Am meisten empört war der Bischof von Speyer. Kann man
den Berichten Jakob Brunners, des Bruders des Abtes, Glauben
schenken, so war der Bischof der Meinung, „daß er mit der faust daran
wollt" 12?. Wenn der Statthalter in Baden den Abt nicht freigebe, so
stünden - wie der Bruder des Abtes zu wissen glaubte - schon 1 000 oder
2 000 Pferde bereit, um dem Markgrafen ins Land einzufallen und seine
Bauern gefangen zu nehmen ,,.. .und werden uf den jesuiten (Schorich)
erdappen, werden sie in vier wochen in dhurn legen, und im waßer und
brodt zu freßen geben, dann sie vil baß wißen wie er sich heltt, weder
ainner der zu Baden ist."

126 BayHStA Baden 8. 283-293.

127 1572 Febr. 16 GLA 105/374.

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