Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 316
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mit der Angelegenheit befaßt und auch die Gegendarstellung des Abtes
gehört hatte, gelangte er zu der Überzeugung, daß es in diesem Falle der
badischen Regierung weniger um die Abstellung zweifellos vorhandener
Mißstände als um die Durchsetzung eigener Macht- und Herrschaftsansprüche
ging.

Der Bischof ließ jetzt selbst eine Inquisition in Schwarzach durchführen,
wobei die badischen Räte nicht aktiv mitwirken konnten. Die Zeugenaussagen
waren nicht ungünstig für den Abt. Was den Hauptvorwurf betraf,
so wurde zwar festgestellt, daß der Abt mit der Schulmeisterin bloßen
Leibes, jedoch nicht allein gebadet hatte, aber Ehebruch und Inzest
konnte man ihm nicht nachweisen. Am 16. Oktober wurde das Urteil
veröffentlicht. Es sprach den Abt von den in der Anklage erhobenen
Vorwürfen frei und verfügte seine Wiedereinsetzung in die Administration
des Klosters.

In Baden war man über diesen Ausgang der Angelegenheit erbittert und
versuchte mit allen Mitteln den Abt von Schwarzach fernzuhalten.
Statthalter Schwarzenberg beharrte darauf, daß ein anderer zum Abt
gewählt werde. Alle Mandate und Zitationen des Reichskammergerichtes
konnten den Abt nicht wieder zur unbeeinträchtigten Regierung
gelangen lassen. Er hielt sich in Straßburg auf und bestritt seinen
Unterhalt aus den linksrheinischen Gefällen des Klosters.

Da auch Prior Firnkorn sich weigerte, an einer Rechnungsabhör durch
die badischen Räte teilzunehmen, und bestritt, daß der Markgraf
Kastvogt des Klosters sei, drohte man ihm, ihn mit nach Baden zu
nehmen und ins Gefängnis zu werfen. Bittschriften bei dem Straßburger
Bischof blieben ohne Erfolg. Schließlich jagte man den Prior aus dem
Kloster. Das Kloster und seine Administration wurde jetzt in der
Hauptsache durch einen badischen Schaffner geleitet.

In den folgenden Jahren unternahmen beide Seiten Appellationen, legten
Einspruch bei der römischen Kurie ein und supplizierten an den Papst,
ohne daß sich die Lage in Schwarzach wesentlich änderte. Dort waren
keine Konventualen mehr im Kloster, und der badische Schaffner
schaltete mit den Gefällen des Klosters nach Belieben. Am 17. Juli 1578
wandten sich die Prälaten des Straßburger Bistums mit einer Bittschrift
an Herzog Albrecht und klagten, daß kein einziger Religiös mehr im
Kloster sei, der den Gottesdienst versehen könne131. Ein geistlicher
Vermittler wurde mit der Angelegenheit betraut, und am 10. Januar 1579
kam schließlich ein Vertrag zustande132. Abt Johann Caspar mußte den
Markgrafen als des Gotteshauses Schwarzach Erbkastenvogt, Schutz-
und Schirmherrn und Landesfürsten anerkennen und ihm Abbitte

131 GLA 105/374

132 GLA 105/373

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