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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 320
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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Verhandlungen kam auch 1593 ein Vertrag mit dem Exabt Johann Caspar
zustande145. Dieser räumte den Schwarzacher Klosterhof in Straßburg,
übergab alle die Abtei betreffenden Dokumente und erhielt dafür eine
vierteljährliche Pension von 50 Gulden zusammen mit Getreide- und
Weinlieferungen. Das Kloster nahm fast alle bisher gemachten Schulden
auf sich. Am 14. Januar 1594 befreite Johann Caspar die Untertanen in
den Dörfern des Klostergebietes von ihren Eiden.

Der von einigen protestantischen Domherren herbeigerufene Administrator
des Straßburger Bistums Georg, Markgraf zu Brandenburg,
drängte der Abtei Ettenheimmünster am 30. Januar 1594 mit Gewalt
Johann Caspar als Abt auf. Wegen dieser Intrusion und wegen seines
wenig lobenswerten Lebenswandels (Konkubinat) war er beim Ettenhei-
mer Konvent wenig beliebt. Immerhin nahm er sich der Verteidigung der
Rechte des Klosters sehr an, wie er dies auch schon in Schwarzach getan
hatte. Er starb im April des Jahres 1600 und wurde in der Kirche zu
Ettenheimmünster im Chor bei der Sakristeitür beigesetzt146.

Abt Georg Dölzer

Mit der Übergabe des Klosters an Abt Georg Dölzer besserte sich die
finanzielle Lage des Klosters keineswegs. Zu den alten Forderungen der
Gläubiger aus der Zeit Abt Johann Caspars kamen die unersättlichen
neuen Ansprüche des Markgrafen Eduard Fortunat hinzu. Die schriftlichen
Quellen aus der Zeit Abt Georgs berichten zum größten Teil über die
mit Einwilligung des Markgrafen gemachten Geldaufnahmen und
Verpfändungen, die nur zum geringsten Teil zur Deckung dringlicher
Schulden des Klosters verwendet wurden, zum größten Teil aber direkt in
die markgräflichen Kassen flössen.

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts suchten die Äbte der Straßburger Diözese
die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in den Bursfelder Kongregationsverband
. Im Jahre 1606 reiste Abt Georg Dölzer zusammen mit den Äbten
von Schuttern und Altdorf nach Mainz, um den Anschluß zu betreiben.
Im folgenden Jahr fand eine Visitation durch die Äbte von Maria Laach
und St. Jacob in Mainz zusammen mit dem Weihbischof Peetz in den
Klöstern des Straßburger Sprengeis statt. Mit Ausnahme von Schwarzach
waren im Mai und Juni alle Klöster visitiert. Das Schwarzacher
Kloster erhielt am 1. August 1607 folgende Verhaltensmaßregeln
zugeschickt: Die geringe Zahl der Mönche soll vermehrt werden. Zwei
Novizen sind zur Profeß zuzulassen und drei Jünglinge mit guten
Anlagen aufzunehmen. Die große Zahl der weltlichen Diener ist nach
Ansicht der Visitatoren zu beschränken und dem weiblichen Dienstpersonal
der Aufenthalt im Kloster zu untersagen. „Der Abt hat ferner alle

145 GLA 105/417; 65/606, 1449.

146 GLA 67/1334, 214, Er war auch seit 1594 Abt von Altdorf.

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