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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 333
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0333
Abt Anselm Gauckler und die Spaltung im Konvent

Am 4. Mai 1761 wählte die Mehrheit der Konventualen Anselm Gauckler
zum Abt. Bald danach brachen zwischen dem neuen Abt und dem Großkeller
Beda Dilg, der sich selbst Hoffnungen auf die Abtsmitra gemacht
hatte, Streitigkeiten aus168.

Pater Isidor, nach der Aussage Dilgs ein Günstling des Abts, wurde mit
einer schwäbischen Dirne ertappt und konnte, ohne daß der Abt energische
Strafmaßnahmen ergriff, sein Verhältnis in Bad Hub fortsetzen.
Nach seiner Rückkehr machte ihn der Abt sogar zum Prior. Zweieinhalb
Jahre später wurde dieselbe Dirne mit dem Laienbruder Johann Weiß
nachts in des Priors Zimmer überrascht und von den herbeigeeilten
Konventualen verhört. Der Visitator, der Abt von Ettenheimmünster,
kam zur Untersuchung der Vorfälle ins Kloster, und die Schuldigen
wurden in andere Klöster versetzt.

P. Paul Keim wurde nun zum Prior bestellt. Inzwischen verschärften sich
die Spannungen zwischen Abt Anselm und Beda Dilg. Der Abt warf Beda
vor, er trage die Schuld, daß er nicht die Einwilligung des Lehnsherrn,
des Bischofs von Speyer, für den beabsichtigten Vergleich mit Baden
erhalten könne. Gerüchte tauchten auf, daß Beda Dilg und Paul Keim in
andere Klöster verschickt werden sollten. Im Juli 1763 kamen die Äbte
von Schuttern und Ettenheimmünster zur Visitation ins Kloster. Die
Klagen der Fraktion um Beda Dilg und Paul Keim wegen der Nachlässigkeit
des Abts und dem schlechten inneren Zustand der Abtei fanden
bei ihnen keinen Anklang. Als ein Generalkapitel der Straßburger
Benediktinerkongregation nach Ebersmünster einberufen wurde und
Abt Anselm keinen Deputierten des Konvents schicken wollte, beschlossen
die Konventualen Dilg abzuordnen, um die für die Konventualen
nachteiligen neuen Kapitelbeschlüsse zu verhindern169.

Das Kapitel wurde am 25. September 1763 eröffnet. Beda brachte seine
Beschwerden vor, wurde aber an den Ordinarius verwiesen. Im Dezember
schickte der Abt den Pater Keim mit einem Auftrag nach Mauersmünster
. Dort übergab er selbst, ohne es zu wissen, seine eigene Verurteilung,
wonach er in diese Abtei verbannt sei.

Dilg, den man auf gleiche Art und Weise nach Ebersmünster versetzen
wollte, erfuhr in Straßburg von dem Plan. Gegen das Einweisungsdekret,
das mit Billigung des Ordinarius von sämtlichen Äbten der Kongregation
unterschrieben war, appellierte er an das erzbischöfliche Ordinariat in
Mainz und reiste anschließend selbst dorthin. Zwar gestand man ihm dort

168 Für das Folgende: GLA L 31-33.

169 Volk, AEKG 12 (1937) 215 ff.

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