Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 334
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zu, seine Sache von Mainz aus verfechten zu können, aber er müßte an
den Straßburger Ordinarius appellieren. Dieser sandte den Kongregationssekretär
Benedikt Dehrn, den ehemals nach Schwarzach postulierten
Prior, im Juni 1764 in die Abtei zur Untersuchung der Angelegenheit.
Dilg wurde aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen bei Strafe der
Exkommunikation bis zum Austrag der Sache sich in das Kloster
Schuttern zu begeben, während die Abtei Schwarzach die Bezahlung des
Unterhalts und der Prozeßkosten übernehmen sollte.

Inzwischen erhielt Beda Dilg Unterstützung durch den ehemaligen
Schwarzacher Prior Isidor Wernert. Als Abt Anselm davon erfuhr, setzte
man Wernert vom Amt des Subpriors ab und suspendierte ihn von allen
geistlichen Verrichtungen. Am 6. Dezember 1764 ersuchte Abt Anselm
den Visitator, Paul Keim und Beda Dilg als verlorene Schafe mit Nachlaß
der Strafen wieder in ihr Profeßhaus aufzunehmen. Der Streit ging jedoch
weiter. Beide Seiten appellierten nach Rom. Das erzbischöfliche Vikariat
in Mainz, an das sich die beiden Religiösen gewandt hatten, forderte am
10. Dezember 1765 die badische Regierung auf, die in ihrem Land
liegenden Klostergefälle bis zu einer Summe von 1000 Reichstaler für den
Unterhalt der beiden Mönche zu arrestieren. Am 10. April 1766 erging
von Mainz folgendes Urteil: Die Religiösen sollen ins Kloster zurückkehren
und in ihre Ämter wieder eingesetzt werden. Der Abt von Schwarzach
wird wegen respektwidrigen Verhaltens gegen den erzbischöflichen
Vikariatsboten zu 50 Dukaten Strafe verurteilt. Abt Gauckler und die
mitappellierende Benediktinerkongregation müssen die Kosten des
Verfahrens tragen. Eine Appellation dagegen in Rom blieb erfolglos. Im
Jahre 1769 entschloß sich Abt Gauckler die geforderte Geldsumme für
den Unterhalt der Konventualen Dilg und Keim zu zahlen. Am 15. Januar
1770 kam erneut eine bischöfliche Kommission ins Kloster. Jeder
Briefwechsel mit den sich immer noch in Mainz befindlichen Konventualen
wurde bei Strafe der Exkommunikation verboten. Am 24. April 1770
erging in Rom ein Urteil gegen Dilg und Keim. In Mainz sah man dies als
inkompetente Anmaßung der römischen Gerichtshöfe gegen die Concor-
data Germaniae und die Reichskirchenverfassung an.

Abt Gauckler hielt sich zu dieser Zeit teils in Straßburg teils in
Dangolsheim auf. In Wiwersheim ließ er für 15 471 fl. ein stattliches
Wohngebäude errichten, dann begab er sich nach Wetzlar und überließ
die Abtei der Pflege durch den Prior Benedikt Werle und seine Anhänger.
Am 22. September 1773 kehrte der Abt im Gefolge von Kardinal Rohan,
Bischof von Straßburg, nach Schwarzach zurück. Eine Visitation fand
statt, woraus der Abt gestärkt hervorging. Paul Keim und Beda Dilg
wurden in ihr Profeßhaus nach Schwarzach zurückbefohlen. Mit dem
Visitationsrezeß eilte der bischöfliche Rat d'Herbain zum Kurfürsten von
Mainz nach Aschaffenburg. Der Erzbischof stimmte der Rückkehr der

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