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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 335
(PDF, 129 MB)
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beiden Konventualen ins Kloster zu, behielt sich aber eine eigene
erzbischöfliche Visitation vor. Daraufhin kehrten die beiden Religiösen
ins Kloster nach Schwarzach zurück.

Die badische Herrschaft im Kloster

Abt Anselm unternahm 1764 den Versuch, einen Vergleich mit der
badischen Regierung zu schließen. Die Verhandlungen blieben jedoch
erfolglos. Nachdem Abt Gauckler erfahren hatte, daß sich Baden den
Klosteramtmannsadjunkt Johann Karl Beck, den jüngeren, heimlicherweise
verpflichtet hatte, entsetzte er ihn am 2. August 1768 seines Amtes
und kündigte zwei Jahre später auch dessen Vater. Baden hielt jedoch
weiterhin an dem ihm verbundenen Amtmann fest.

Am 21. Oktober 1771 starb der letzte Sproß der baden-badischen Linie
Markgraf August Georg. Nach dem Erbvertrag fiel die Markgrafschaft
an Markgraf Karl-Friedrich von Baden-Durlach.

Schon im Juli des Jahres 1771 war nach Angaben des mit der Besitzergreifung
des Klosters beauftragten Kommissars entweder auf Geheiß
oder mit Duldung des Abts auf anrückende Stollhofer Bürger geschossen
worden. Man befürchtete jetzt etwas Ähnliches und glaubte, man könne
die Patente am Tor des Klosters nur mit Unterstützung einer bewaffneten
Schar anschlagen. Bewaffnete aus Stollhofen rückten an. Das Patent
wurde morgens an das Klostertor und am Rathaus angeschlagen. Da der
Abt mit dem Anwalt des Klosters nach Straßburg verreist war, übergab
man die Besitzergreifungsurkunde dem Großkeller Hieronymus Krieg.
Der Kommissar ließ den auf Baden vereidigten Klosterschaffner Beck,
den Stabhalter, Gerichtsleute und Bürgermeister aufs Rathaus rufen und
verpflichtete sie auf den neuen Landesherrn. Die Ortsvorsteher versprachen
, den Befehlen nachzukommen, wenn man sie nicht in ihrer
Religionsausübung beeinträchtigen würde 17°. Größere Schwierigkeiten
tauchten auf, als man Anfang September die Landeshuldigung im
Klosterhof durchführen wollte. Die Religiösen und Knechte des Klosters
hielten das Klostertor verschlossen. Der Kommissar erteilte dem
50 Mann starken Husarenkommando den Befehl, gegebenenfalls das Tor
gewaltsam zu öffnen. Durch die Androhung von Gewalt erhielt man
schließlich die Torschlüssel. Im Hof wurde ein Gerüst für die Huldigungs feierlichkeiten
aufgeschlagen. Am 18. September traf der badische
Huldigungskommissar in einer sechsspännigen Kutsche ein, und die seit
1765 neuaufgenommenen Bürger mußten trotz des vom Kloster eingelegten
Protestes dem Markgrafen als ihrem Landesfürsten und Erbkastenvogt
des Klosters huldigen 171.

170 GLA 37/217.

171 GLA 37/221.

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