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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 338
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Auf Mainzer Seite war man an der Unterstützung im sogenannten
Nuntiarstreit interessiert und traf sich hier mit den Ansichten der
badischen Regierung. Der Geheime Rat Volz schrieb darüber in einem
Gutachten: „Die Beibehaltung der Appellationen nach Rom kann denen
evangelischen Reichsständen in Betreff ihrer katholischen Untertanen
in keinem Weg vorteilhaft sein. Hätte der sogenannte Exprälat Anselm
von Schwarzach nicht nach Rom appellieren dürfen, so wäre der durch
ihn quoad spiritualia veranlaßte Handel längst zu Ende, und man wüßte
diesseits, wie man noch nicht weiß, mit wem man sich sicher vergleichen
könne"174. Zwar entschied im April und Mai 1781 das Reichskammergericht
den Prozeß zugunsten des Abts und wies den Herzog von
Württemberg und später auch den Kaiser an, den Abt notfalls mit starker
Hand in seinem Recht auf die Klosterverwaltung zu schützen, aber da
beide die Durchführung des Auftrags ablehnten, blieb der Spruch ohne
Wirkung. Baden legte gegen die Entscheidung des Reichskammergerichts
Rekurs bei dem Reichstag ein175.

Die Spaltungen und Auseinandersetzungen im Konvent blieben bis zum
Ende der achtziger Jahre bestehen. Da Abt Anselm seine Ansprüche auf
die Verwaltung des Klosters nicht aufgab, besaß die Abtei formell eine
doppelte Administration. So erhielt der Wasenmeister (Abdecker) des
Klosters eine Bestallungsurkunde sowohl von Abt Anselm als auch vom
Consilium Seniorum zugestellt176. Die Verfügungen des Abts blieben
jedoch innerhalb des badischen Territoriums unwirksam, andererseits
konnte sich Administrator Dilg auch nicht der elsässischen Gefälle
bemächtigen. Dilg nahm am 2. April 1788 22 000 fl. von dem Kaufmann
Alexander Seeligmann in Straßburg auf und ließ im großen Stil neue
Gebäude errichten. Eine Bierbrauerei und Branntweinbrennerei wurden
gebaut mit Kapitalien, für die als Unterpfand die Klostergefälle dienen
mußten. Abt Anselm scheint, wenn man den Vorwürfen Dilgs Glauben
schenken kann, auch nicht sparsam mit den Mitteln des Klosters
umgegangen zu sein. Nach seinen Angaben waren 1761 unter Abt
Bernhard noch 44 913 fl. vorhanden, im Jahre 1774 dagegen 50000 fl.
Schulden. Über die einzelnen Streitpunkte läßt sich heute wohl kaum
mehr ein gerechtes Urteil fällen. Fest steht jedoch, daß die Spaltung des
Konvents in zwei etwa gleichstarke Parteien und die Vorwürfe in den
Streit- und Druckschriften dem Ansehen des Klosters sehr schadeten.

Von der französischen Revolution bis zur Aufhebung der Abtei

Die von der Französischen Revolution ausgelösten Unruhen griffen im
Monat August 1789 auf die badischen Gebiete über. Durch den Umsturz

174 A.a.O. Nr. 217.

175 A.a.O. Nr. 146, 148 Anm. 1.

176 1786 April 12 GLA 37/224.

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