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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 340
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gen einließ, um die Spaltung im Kloster und die unerträglichen Zustände
zu beenden. Ende Januar kam der Geheime Reichsreferendar von Albini,
der durch seine ehemalige Funktion als Reichskammergerichtsassessor
und Referent für die Schwarzacher Sache mit dem Prozeß bestens
vertraut war, nach Karlsruhe und brachte einen gütlichen Vergleich
zustande179. Dieser provisorische Vergleich (20. Mai 1790) wurde am
2. Mai 1791 vom Reichskammergericht bestätigt180. Das Kloster erkannte
die badische Landeshoheit an. Dem Abt wurde die mittlere und niedere
Gerichtsbarkeit zugesprochen. Alle Verordnungen der badischen Regierung
ergingen formell unter seinem Namen. Die bisherigen Streitpunkte
wurden durch umfangreiche Kompetenzabgrenzungen beseitigt.

Nachdem im März 1790 Abt Anselm Gauckler resigniert hatte, konnte
man zur Wahl eines neuen Abts schreiten. Unter dem Vorsitz von Abt
Jacob Trautwein von Gengenbach, Visitator der Straßburger Benediktinerkongregation
, wählten die (16) Konventualen am 7. April 1790 den
Großkeller Hieronymus Krieg zum Abt181. Am 12. April erhielt er die
Konfirmationsurkunde des Straßburger Weihbischofs und wurde am
24. Juni feierlich benediziert.

Hauptaufgabe des neuen Abts war es, Frieden und Eintracht im Kloster
wiederherzustellen und durch kluges Wirtschaften die Schulden des
Klosters zu tilgen. Nachdem durch den Vertrag die über drei Jahrhunderte
währenden Konflikte mit Baden beseitigt waren, blieb es in der
Folgezeit im Kloster Schwarzach ruhig182.

Durch den Frieden von Luneville vom 9. Februar 1801 wurden die schon
auf dem Rastatter Kongreß im Grundsatz beschlossenen Entschädigungen
der weltlichen Fürsten durch die Säkularisation der geistlichen
Gebiete zur Ausführung gebracht. Markgraf Karl Friedrich ergriff in den
Monaten September/Oktober 1802 von den ihm zugefallenen Teilen
Besitz. Kommissar Harrant verfertigte im Dezember 1802 ein Inventar
des gesamten Schwarzacher Klostervermögens18;!. Nach Abzug der
Unkosten betrug der jährliche Überschuß des säkularisierten Klosters
12 080 fl. 5872. Davon mußten die von der Stätte ihres religiösen Wirkens
verbannten Konventualen, der Abt und das Klostergesinde bezahlt
werden. Abt Hieronymus zog nach Aufhebung der Abtei nach Rastatt und
starb dort am 18. Januar 1820 im Alter von 79 Jahren184.

179 GLA 37/217.

180 Polit. Correspondenz. Bd. 1. Nr. 322, Nr. 32S.

181 GLA 37/223.

182 Polit. Correspondenz, Bd. 2, Nr. 506.

183 GLA 37/223.

184 GLA 220/1328.

340


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