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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 361
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Richtung der Wasserfälle, ins Unterwasser und über den Sohlberg und
die Allerheiliger Steig nach Lautenbach. Abgesehen von baulichen
Veränderungen und Erweiterungen blieb die Klosteranlage in ihrer
ursprünglichen Gestaltung bis zur Säkularisation erhalten.

Nach Gerungus übernahm Walther von Westernach (1217-1233)33 die
Leitung der Propstei. Er war vordem Propst von Marchtal gewesen, hatte
aber dieses Amt wegen innerer Schwierigkeiten niedergelegt und war
danach vom Abt in Premontre zum Vorsteher von Allerheiligen ernannt
worden. Auch ihm lag viel daran, die Stiftung in rechtlicher Hinsicht
gesichert zu wissen. Darum bemühte er sich um ihre Bestätigung, und er
erhielt sie 121834 und 122435 von Kaiser Friedrich IL, der zu dieser Zeit in
Hagenau weilte, sowie 1224 durch seinen Sohn König Heinrich36.
Kirchlicherseits gewährte sie erneut 1222 Papst Honorius III37. Schon
1220 hatte der Straßburger Bischof Heinrich von Veringen38 seine
Zustimmung erteilt. Als Eigentum des Klosters wird in der Bestätigungsurkunde
von Honorius III. auch das Spital St. Simon und Judas in
Gamshurst und in denen Friedrichs II. außerdem das Spital St. Jakobus
und Johannes bei Urloffen genannt.

Für die großen finanziellen Belastungen, die dem Kloster durch die
Bauarbeiten entstanden, waren die Einkünfte aus den Schenkungen zu
gering. Wohl um dem augenblicklichen Geldmangel abzuhelfen, schickte
der Propst Ordensbrüder aus, um Geld zu sammeln. Da sie auf ihren
Bettelgängen mancherlei Gefahren ausgesetzt waren, empfahl sie König
Heinrich 1227 dem besonderen Schutz seiner Amtsleute39. Eine weitere
Möglichkeit, das Einkommen zu verbessern, ergab sich aus dem
Patronatsrecht des Klosters über Nußbach. Walther wandte sich an
Honorius III. und bat ihn um die Erlaubnis, die Pfarrei nach dem Tode des
gegenwärtigen Pfarrers dem Stift einverleiben zu dürfen. Der Papst
übertrug die Angelegenheit 1222 zur Überprüfung an den Bischof
Heinrich von Straßburg40. Dieser begab sich nach Allerheiligen, und
nachdem er sich von der Armut des Ortes überzeugt hatte, stimmten er
sowie das Domkapitel 1225 der Einverleibung zu. Die Einkünfte der
Pfarrer von Nußbach, Oberkirch und Oppenau wurden festgesetzt.
Allerheiligen verblieb die Verpflichtung, künftig anzustellende Pfarrer
dem Archidiakon als dem Vertreter des Bischofs zu präsentieren41.

33 Annal. Marcht. cap. XL FDA 4/1869, 176

34 Schöpflin, 1 332.

35 Petrus, 655.

36 Hugo, 279-280.

37 OA Copeibuch v. Allerh. 1 B 3.

38 GLA 67/2.

39 Schöpflin, I 360.

40 Copeibuch von Allerh. I A. 20.

41 Schöpflin, I 438.

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