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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 362
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0362
Unter dem 3. Propst Heinrich (1233 1262) erhob Markgraf Hermann von
Baden Ansprüche auf die Vogtei über Nußbach und andere Forderungen.
Der Propst war jedoch nicht bereit, auf Rechte des Klosters zu verzichten.
Daraufnahm der Markgraf ihn und seine Kanoniker gefangen. Der Streit
wurde 1241 durch einen Schiedsspruch des Bischofs von Speier beendet,
der Hermann zu einer Buße von 200 Pfund und zu einem Verzicht auf alle
seine Forderungen verurteilte42.

Der gute Ruf von Allerheiligen hatte sich inzwischen so verbreitet, daß
Erzbischof Siegfried von Mainz 1248 Kanoniker aus dem Schwarz wald -
kloster kommen ließ, um das uralte Benediktinerkloster Lorsch an der
Bergstraße zu reformieren4:i. Sie wandelten die Abtei in ein Prämon-
stratenserkloster um, das sich seitdem als „Tochter" Allerheiligens
betrachtete. Etwa zur gleichen Zeit löste Propst Dietrich von Witten-
hausen (1242 1251) wegen der allzu großen Entfernung die Beziehungen
Marchtals zu Allerheiligen44.

Unter dem 4. Propst Konrad von Schauenburg (1262-1289), einem
angesehenen, tatkräftigen Mann, wuchs der Besitz des Klosters beträchtlich
. Er genoß das Vertrauen des Bischofs Konrad von Lichtenberg, der
1281 gestattete, daß das Stift an Stelle des verstorbenen Pfarrvikars einen
seiner Kanoniker auf die Pfarrei Oppenau präsentierte45. Auch von dem
hilfsbereiten Papst Martin IV. erreichte er eine Anzahl Vergünstigungen
. Dieser bestätigte 1283 die Privilegien des Klosters46 und nahm seine
Besitzungen in päpstlichen Schutz. Alle päpstlichen Privilegien und
Indulgenzen darf es auch in späterer Zeit zu seinem Nutzen gebrauchen41.
Jede freie Person, die in Allerheiligen Profeß gemacht hat, genießt das
uneingeschränkte Erbrecht, außer bei Lehen48. Vor allem stieg unter
dem Propst Konrad das Ansehen der Klosterkirche bei der Bevölkerung.
1287 gewährte Bischof Johannes von Litauen aus dem Deutschen Orden
allen jenen einen Ablaß von 40 Tagen, die am Tag der Weihe der Altäre
und an den Tagen ihrer Patrone in der Kirche beten49. Einen weiteren
Ablaß von 40 Tagen gewährten 1297 mehrere Bischöfe jenen, die an
Weihnachten, Karfreitag, Ostern, Christi Himmelfahrt, an den 4 großen
Marienfesten usw. das Münster oder die Kirche der Sackbrüder in
Straßburg besuchen50. Die Spenden der Pilger sowie ihre letztwilligen

42 Copeibuch v. Allerh. I B 61.

43 Hugo, II 23. Vgl. F. Falk, Geschichte des ehemaligen Klosters Lorsch an der Bergstraße. Mainz 1866.

44 Annal. Marcht. FDA 4/1869, 186.

45 OA Copeibuch v. Allerh. I B 16.

46 Hugo, II 282.

47 GLA 67/1 (Urk. v. 31. 3. 1284).

48 Hugo, II 282.

49 GLA 34/3. Johannes von Litauen war damals Weihbischol' von Konstanz.

50 GLA 34/3. Die StraOburger Sackbrüder, benannt nach ihrem sackartigen Habit, hatten sich Allerheiligen
angeschlossen.

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