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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 381
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Karl Friedrich von Baden aufgehoben. Zu dieser Maßnahme bestand von
Seiten des Klosters kein Anlaß. Der Konvent zählte 29 Mitglieder, ihr
Durchschnittsalter lag bei 44. Das Klosterleben verlief in getreuer
Befolgung der Regel. Allerdings stand ihre strenge Einhaltung im
Gegensatz zu dem Freiheitsstreben der Zeit, denn der nach Paris zum
Studium geschickte Adrian Eisenmann klagte beim Abt von Premontre
über das „Allerheiliger Joch" („jugum Sanctorense")119. Die meisten der
Kanoniker waren als Seelsorger eingesetzt; 3 - sie waren 32 und 33 Jahre
alt - unterrichteten etwa 50 Schüler im Gymnasium; ein Dreißigjähriger
lehrte Philosophie an der Hauslehranstalt120.

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht stand das Stift auf einer gesunden
Basis. Der Wald, nach Weinbrenner „die schönsten Waldungen", umfaßte
eine Fläche von 4 500 Jauchert und warf jährlich gegen 2 400 fl ab.
Hinzu kamen noch die Anteile am Kapellenwald, Ulmhard usw. Das
jährliche Erträgnis der 30 Meier- und Rebhöfe wurde auf 7 500 fl.
geschätzt. An Zehnten und Bodenzinsen gingen ein 13670 fl. Schließlich
hatte das Kloster noch 30000 fl. zu 5 % Zins an Bedürftige ausgeliehen.
An Bargeld waren 5 000 fl vorhanden. So beliefen sich die jährlichen
Einkünfte Allerheiligens nach Schätzung auf rund 28000 fl. Davon
gingen ab an Pfarrgehältern und Pensionen nach Übernahme durch den
badischen Staat 13400 fl121.

Die Aufhebung Allerheiligens wie die der anderen Klöster im alten
Deutschen Reich war die Folge von politischen Entscheidungen,
vorbereitet durch die Gedanken der Aufklärung, veranlaßt durch
Napoleon und begrüßt durch die Fürsten. Im Frieden von Luneville
(9. 2. 1801) mußte das Reich auf alle seine Besitzungen auf dem linken
Rheinufer verzichten. Als Entschädigung sollten die deutschen Fürsten,
darunter auch der Markgraf von Baden, rechtsrheinische Gebiete
erhalten. Neben vielem andern wurde ihm auch die Abtei Allerheiligen
zugesprochen. Noch ehe der Reichsdeputationshauptschluß den Entschädigungsplan
verabschiedet hatte (25. 2. 1803), besetzten markgräfliche
Truppen unter General d'Harrand das ehemalige Gebiet des
Bischofs von Straßburg und am 23.11.1802 das Kloster Allerheiligen. Am
29. 11. 1802 erschien der markgräfliche Kommissär Freiherr Franz von
Lasollaye in Begleitung des Amtsschreibers J. Th. Minderer, überreichte
dem Abt Wilhelm Fischer (1797-1803) in Gegenwart des versammelten
Konventes das an ihn erlassene Schreiben des Markgrafen, in dem er ihm
die Übernahme des Klosters in staatlichen Besitz eröffnete. Dem Abt
wurde jede weltliche Administration untersagt. Das vorhandene Bargeld

119 GLA 84/62 Schreiben des Abtes von Prem. v. 28. 2. 1787.

120 P. Garns.

121 Die Zahlenangaben sind Schätzungen, die bei der Inventarisierung des Klosterbesitzes durch die staatlichen Beamten
festgesetzt wurden. Vgl. K. Rögele, FDA 54/1926 331 ff.

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