Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 390
(PDF, 129 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0390
Der interessanteste Besitz war wohl der Wald in Klosternähe; in ihm
standen, wenn auch nur im Mitbesitz mit der Landesherrschaft Fürstenberg
Jagdrechte zu16. Wichtiger war aber die Holznutzung: für 1577 wird
greifbar, daß trotz großen Bauauslagen eine finanzielle Sanierung durch
entsprechenden Holzverkauf an die Stadt Straßburg gelang. Der Abtransport
geschah durch Floß17. Daß der Prior zu wüst mit dem
Holzverschleiß hause, war unter den Klagen, die 1617 die fürstenbergi-
schen Amtleute gegen ihn vorbrachten18. Man hatte 1571 dem Meier
zugestanden, jährlich zwei Flöße zu schlagen19. Noch 1558 hatte aber der
Abt von St. Georgen das Floßholz selbst bestimmt20.

Eine beachtliche Nutzung der Wälder wird Ende des 15. Jahrhunderts
zum erstenmal faßbar: die Harzgewinnung: 1490 verleiht der Prior
Harzrecht in Klosterwäldern21. Doch es war offenbar nicht eine von
vornherein rentable Sache: 1520 findet der Prior keinen Lehensmann
dazu und muß unter großen Kosten selbst harzen22. Wieder 1554 finden
wir den Prior selbst harzen, dann gibt er diese Arbeit an Rippoldsauer
ab23. Die Amtleute hatten ihm den Verkauf des Harzes nach Straßburg
verwehren wollen: er müsse es gemäß der gräflichen Harzordnung in
Wolfach verkaufen24. Er hat es aber nach Straßburg geliefert, um mit dem
Erlös die dringlichste Wiederherstellung des Kirchendaches bewerkstelligen
zu können.

Eine zwischen dem Klösterlein und der Herrschaft immer wieder strittige
Abgabe der Untertanen, die je hälftig den beiden zustand, war das
sogenannte „Drittel", eine faktisch das Neuntel des Kaufpreises
umfassende Abgabe bei Besitzwechsel25. Daß die Ansprüche der Regierung
als Vogt und schließlich Landesherr mitzureden und mitzubestimmen
immer dringlicher wurden, läßt sich gut verfolgen: 1524 ist der
Protest des Abtes von St. Georgen gegen das Verlangen der Amtsleute,
Einsicht in die Rechnung nehmen zu können, noch wirksam26. Auch 1558
sind die Amtleute noch von der Rechnungsablage ferngehalten27. 1585
und 1588 ist diese aber eine Angelegenheit des Grafen und des Abtes28.
Nun ist aber der Kontakt zwischen St. Georgen und dem Grafen gerade in

16 So auf den Höfen auf dem Kubach bei Schenkenzell 1497: FüUB n 212 S. S. 193 f.

17 Mitt Fü A II n 446 S. 297.

18 Ebd. n 1300 S. 952; ähnlich für 1669: Schmid 45.

19 Mitt Fü A II n 263 S. 149.

20 Mitt Fü A I n 902 S. 593.

21 FüUB VII n 147 S. 256.

22 Mitt Fü A I n 118 S. 59.

23 Ebd. n 846 S. 558.

24 Ebd. n 834 S. 553; FFA E Vol. VIII 5.

25 Schmid 46f.; s. a. FFA W; FFA Kl Vol VI; Mitt Fü A II n 603 S. 494; n 774.2 S. 600.

26 FFA E Vol III 3; Mitt Fü A I n 174 S. 102; vgl. ebd. II n 233 S. 137.

27 Ebd. I n 902 S. 593.

28 Ebd. II n 153.! S. 93 und n 603 S. 494.

390


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0390