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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 407
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gen über Vorkommnisse in Cistercienserinnenklöstern, aus denen sich
ganz allgemein Rückschlüsse ziehen lassen. Nach diesen „quaerelas"
fuhren oder ritten solche Cistercienserinnen gelegentlich zu Bekannten
und Verwandten, trugen weltliche Kleider und beteiligten sich an
gesellschaftlichen Lustbarkeiten23. Bei derartigen Anlässen mögen auch
die Zwistigkeiten der verschiedenen Herrengeschlechter in die Frauenklöster
eingedrungen sein und das gemeinsame Leben wesentlich
erschwert haben. Eine besondere Rolle spielten dabei in Lichtenthai
wohl die Töchter der Dynasten von Lichtenberg und der mit ihnen
verfeindeten Grafen von Leiningen. Man darf dies aufgrund eines
häufigen kurzfristigen Wechsels des Äbtissinnenamtes zwischen Angehörigen
dieser Familien annehmen, der aus den Urkunden des späten
14. und frühen 15. Jahrhunderts ersichtlich ist. Hinzu kamen die
materiellen Schwierigkeiten, die sich durch den Übergang von der
Natural- zur Geldwirtschaft einstellten. Sie konnten keineswegs durch
die Gefälle aus den Patronatspfarreien ausgeglichen werden, da auch
dort mehr und mehr die Besoldungs- und Baupflichten die Einnahmen
überstiegen.

Die Abtei erlitt daher in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts,
wie so manches andere Cistercienserinnenkloster, einen wirtschaftlichen
und disziplinären Zusammenbruch, aus dem sie jedoch durch die
strikten Maßnahmen des Generalkapitels und der Markgrafen von
Baden bald wieder zu einem gesunden monastischen Leben reformiert
wurde24. Es wirkten dabei als Beauftragte des Ordens die Äbte von Lützel,
Maulbronn und Herrenalb und einige Klosterfrauen aus dem bereits
erneuerten Kloster Königsbrück im Elsaß. Sie führten in Lichtenthai
wieder das reguläre Cistercienserleben ein und sorgten dafür, daß fortan
nur noch Frauen mit monastischer Berufung in den Konvent aufgenommen
wurden. Eine der Königsbrücker Religiösen, Elisabeth Wiest, wurde
1444 zur Äbtissin des erneuerten Konventes von Lichtenthai postuliert,
den sie fortan wieder gemäß der Regel des heiligen Benedikt leitete.

Für die wirtschaftliche Sanierung sorgte 1456 ein Entscheidungsbrief25
Markgraf Karls L, durch den er die Rechte des Klosters und seiner Untertanen
regelte. Nach der Not und Unruhe der Pfälzer Kriege 1460/62 und
dem Loskauf des Markgrafen aus der Gefangenschaft Friedrichs von der
Pfalz folgten dieser „Handfeste" noch weitere Maßnahmen rechtlicher
und ökonomischer Art. Der Markgraf befreite die Frauen zu Lichtenthai
auch von den Atzungsabgaben für die fürstliche Jägerei, damit sie „an

23 Canivez, III 530, 1355 nr 5.

24 Canivez, IV 304, 1426 nr 32: 350, 1430 nr 44: 355, 1430 nr 69.

25 Extractus Deductioms und Beschreibung deren Iurium, welche das Hochfürstl. Hauß baden in dero Markgrafschaft
in Ecclesiasticis zu exercieren hat, S. 20. Archiv Lichtenthai 37/5.

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