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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 410
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Markgraf Christoph L, der Vater der Äbtissin Maria von Baden, ging in
seinen organisatorischen Eingriffen noch weiter. Er verfaßte 1509 eine
„Dienstordnung für den Klosterschaffner und das Gesinde"33. Sie
enthielt nicht nur grundsätzliche Verpflichtungen für alle Angestellten
des Klosters, sondern auch praktische und subtile Anweisungen. So
befahl der Markgraf unter anderem dem „Pfister" oder Bäcker des
Klosters: „Er soll gut acht auf den Ofen haben, daß er recht gewermbt
werde, damit er nicht derbe oder deigige Brot gebacken habe."

Dem Kloster und seinen Untertanen, den Bewohnern von Beuern und
Geroldsau, verbriefte Markgraf Christoph I. 1509 das Recht zu „Grempe-
reyen, Handthierungen, Weinschenken, Kauffmannschafften."34 Sie
durften alle Märkte der Markgrafschaft besuchen, und es standen ihnen
dazu auch alle Straßen offen. Als bodenständiges Gewerbe entwickelte
sich aufgrund des Waldreichtums vor allem die Küblerei, aber auch die
Erzeugnisse der Schafzucht und des Rebbaus gelangten in den Handel.

Insgesamt befanden sich das Kloster und seine Umgebung in einer
gesunden Entwicklung, als 1525 in den deutschen Landen die Bauernaufstände
ausbrachen. Lichtenthai war durch sie wegen seiner Grundherrschaftsrechte
zwar auch bedroht, die Abtei erlitt jedoch keine Zerstörung
. Es war dies vor allem der raschen Verhandlungsbereitschaft
Markgraf Philipps I. zu verdanken, dem Christoph I. bei der Teilung des
Landes im Jahre 1515 den südlichen Teil der Markgrafschaft mit der
Stadt Baden zugewiesen hatte.

In der geistigen Krise der Glaubensspaltung bewährte sich jetzt die durch
den Orden im 15. Jahrhundert erneuerte monastische Zucht. Äbtissin zu
Lichtenthai war von 1519 bis 1544 Frau Rosula Röder von Hohenrodeck,
eine gebildete und weitblickende Frau. Es gelang ihr 1525, den
gleicherweise gelehrten wie frommen Cistercienser Sebastian Lanius als
Confessarius für Lichtenthai zu gewinnen. Als sein Kloster Herrenalb
aufgehoben wurde, pfründete sie ihn am 10. Oktober 1535 in Lichtenthai
ein35 und stellte ihm in dieser Urkunde ein rühmliches Zeugnis seiner
monastischen Gesinnung und Haltung aus.

Nach dem Tode Frau Rosulas regierte in Lichtenthai Frau Anna von
Mörsperg. Sie empfing im Dezember 1548 einen Brief ihres Bruders, des
Freiherrn Hans Jakob von Mörsperg, in dem er ihr mitteilt, daß er „in der
ganzen deutschen nation kein religiös Closter weiß, und bin doch in vilen
gewest, daß noch also mit solchen gantzen gots zierden steen bliben ist,
als ewer gots hauß"36.

33 Original GLA 67/711, 45-66.

34 Extractus Deductionis, S. 4

35 Pfündbrief für P. Sebastian Lanius (= Metzger); GLA 92/82.

36 GLA 92/194.

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