Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 430
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Eine solche Umwandlung von Klöstern in ein Stift war zu dieser Zeit
eine häufige Erscheinung, man denke nur an parallele Vorgänge in
Waldkirch (1434), Ellwangen (1460), Comburg (1488), Odenheim (1494)
oder Weißenburg i. Elsaß (1524). Nicht selten sind vor allem Benediktinerklöster
dem Ansinnen einer Reform durch derartige Veränderung
ausgewichen. Diese bestand vor allem darin, daß der Ordensnexus
aufgelöst war, jede Gemeinschaft damit in sich unabhängiger wurde, daß
der Einzelne Eigentum besitzen durfte und die Vita communis ein Ende
fand: jeder hatte seine eigene Wohnung (Stiftsherrenhaus) und seinen
eigenen Haushalt. An der gemeinsamen Feier des Gottesdienstes, Ämtern
und Tagzeiten änderte sich nichts. Wenn ein solches Stift wie z. B.
Ellwangen nicht den Status eines exempten Stiftes erlangte, stand die
Aufsicht über das Stift einzig dem Diözesanbischof zu.

In Lahr fiel diese Veränderung mit der Verlegung der Pfarrei von
Burgheim an die bisherige Kloster-jetzige „Stiftskirche" zusammen. Das
Verhältnis der Klöster der Steigerherren zur jeweiligen Pfarrei war sehr
verschieden: daß mit dem Landauer Kloster rasch die Stadtpfarrei
unmittelbar verbunden wurde, haben wir schon gesehen. Als man 1303
das Kloster in Zabern eröffnet hat, mußte die Wahrung der Pfarrechte
ausdrücklich anerkannt werden.59 Hingegen erreichte das Kloster
Beerenberg sehr bald, von der zuständigen Pfarrei Wülflingen eximiert
zu werden;60 ja, sogar der Frauenkonvent Inzigkofen wurde von der
Pfarrei Laiz freigestellt, weil er unter der Leitung des (doch mindestens
drei Tagreisen entfernten!) Klosters Beerenberg stand.B1 In Lahr wissen
wir über das Verhältnis des Klosters der Steigerherren zum zuständigen
Pfarrer in Burgheim nichts. Sicher ist nur, daß nicht die Klosterkirche
die für die Stadt Lahr zuständige Pfarrkirche war; das wurde erst mit der
Errichtung des Stiftes anders. Ob zur Klosterzeit der Gemeinschaft eine
Exemption von der Pfarrei eigen war, wissen wir nicht. Belege liegen
dafür keine vor.

Die 223 Jahre klösterlichen Lebens haften in Lahr über die Namengebung
noch an manchen Zugehörigkeiten zum ehemaligen Kloster der Steigerherren
vor den Mauern der mittelalterlichen Stadt, nicht aber an ihrer
Kirche: deren Namen ist durch das Dreivierteljahrhundert des Gebrauchs
durch die Stifsherren geprägt und hat deren Untergang in den
Tagen der Reformation der Herrschaft Lahr-Mahlberg bis heute überstanden
: die „Klosterkirche" wurde in der Namengebung zur „Stiftskirche
" und ist sie bis heute - aber Entstehung und Gestalt verdankt sie
ihrem klösterlichen Anfang.

59 Schöpflin II S. 79 nr. 827.

60 REC 7104 von 1388 II 1; 1405 II 16 Bestätigung KEC 7877.

61 REC 7399 von 1395 I 18.

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