Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 464
(PDF, 129 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0464
Zollfreiheit in Schiltach. Das vierzehnte Jahrhundert, das diese Fülle von
Schenkungen und Stiftungen brachte, stand eben noch unmittelbar
unterm großen Ansehen, das dem Kloster seine Stifterin verschafft hatte.

Durch Verleihungsurkunde des Papstes Gregor XI. vom 29. Mai 1376,
worin u. a. berichtet wird, das Kloster habe zur Zeit etwa 100 Nonnen,
deren Vorsteherin sich Meisterin nannte, erhielt diese den Titel Äbtissin.
Dieser Titel hatte auch in der Folgezeit seine Gültigkeit, jedoch sollten
künftig nicht mehr als 50 Nonnen dort sein, wenn nicht die Einkünfte
sich so mehrten, daß mehr Schwestern ihr Auskommen hätten. Mit
päpstlichen Bullen von 1376 und 1395 Urbans VI. und Bonifatius IX.
wurde dem Konstanzer Bischof der Schutz Wittichens besonders
empfohlen, diese Befehle galten auch für die Bischöfe von Basel und
Straßburg.

Das dem Heiligen Vater unmittelbar unterstellte Kloster durfte von
keinem Erzbischof, Bischof oder anderen hohen geistlichen Würdenträgern
Anweisungen oder Befehle erhalten, auch weltliche Herren
hatten keine Verfügungsgewalt, so wenig wie Städte, Städtebünde und
andere Orte.

10 Jahre sollte dkser päpstliche Erlaß in Kraft bleiben. Am 12. August
1434 übertrug der Kardinallegat Julian zu Basel den Schutz dem
Straßburger Bischof und den Äbten von Hirsau und Alpirsbach. So
konnte das abgelegene Witticher Kloster seine Stellung als gefestigt und
ausgebaut betrachten.

Bei seiner Anwesenheit auf dem Konstanzer Konzil ließ auch der König
am 23. Dez. 1417 der Äbtissin einen Schutzbrief zustellen. König
Sigismund war off ensichtlich sowohl über den hohen und strengen Stand
in Wittichen unterrichtet wie auch über das Wirken seiner Vorfahrin
Agnes von Ungarn zum Wohl des Klosters.

So wunderte er sich, daß trotz vielfacher Armut in Wittichen noch nie ein
Gesuch an den Kaiser gerichtet worden war. Er nahm das Kloster in
seinen und des Reiches Schutz und befreite es von jeglicher widerrechtlicher
Schätzung. Zollfrei sollten die Nonnen künftig alles, was sie für
ihren Lebensunterhalt brauchten, durch das Reichsgebiet führen dürfen.
Dies wurde besonders auch dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern
Straßburgs mitgeteilt und ihnen der besondere Schutz Wittichens
befohlen. Auch in Bezug auf geistiges Wohl erhielt das Kloster vom
Konstanzer Konzil, durch Papst Martin V. 1418 bedeutende Vergünstigungen
, wie auch durch sieben Kardinäle und den nachfolgenden Papst
Paul II., besonders Ablässe für die wallfahrenden Besucher Wittichens.

464


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0464