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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 476
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wurde. Einige Namensnennungen mögen diese Feststellung erhärten: Im
Jahre 1355 ist Frau Dylige von Wiedergrün als Priorin der Klause
bezeugt, im Jahre 1421 wird Frau Anna von Schauenburg als Priorin
erwähnt, für das Jahr 1447 hat die Überlieferung Frau Katharina von
Neuenstein als Vorsteherin der Oberdorfer Klause festgehalten; ihre
Nachfolgerin wurde Frau Barbara von Neuenstein, die in einer Urkunde
vom Jahre 1459 Erwähnung findet.23

Die adligen Frauen brachten bei der Aufnahme in die Oberdorfer
Beginenklause stets eine beträchtliche Mitgift mit, wurden aber auch
während ihres Aufenthaltes in der Klause hin und wieder mit Besitzrechten
bedacht. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen: Am 22. September
1327 wird eine Gült von 20 Viertel Roggen zur Ausstattung von
Töchtern der Wiedergrün von Staufenberg, die in der Klause Oberdorf
Schwestern sind, verwendet, und am 23. April 1378 erhalten wiederum
Töchter der Wiedergrün von Staufenberg, die als Schwestern in die
Oberdorfer Beginenklause eingetreten sind, eine umfangreiche Gült.24

Da die jeweilige Dotation beim Tod einer Schwester im Besitz der
Beginen verblieb, hatte das Vermögen der Oberdorfer Klause mit der Zeit
ein ansehnliches Ausmaß angenommen. Bei der nicht immer einfachen
Vermögensverwaltung und bei Eigentumsstreitigkeiten standen Propst
und Konvent des Prämonstratenserklosters Allerheiligen den Beginen
helfend zur Seite. Beispielsweise schlichtete Propst Johannes von
Allerheiligen (1319-1350) am 19. Juni 1346 einen Vermögensstreit für die
Beginen von Oberkirch-Oberdorf.25

Die Oberdorfer Beginen trugen wie die Schwestern anderer Beginen-
häuser einen wollenen Rock von schwarzer oder grauer Farbe mit einer
Kapuze, die nur das Gesicht freiließ.

In dieser Tracht kamen sie ihren zahlreichen Aufgaben nach, zu deren
Wahrnehmung sie jedoch nicht durch ein Ordensgelübde verpflichtet
waren. Während ihres ganzen Aufenthaltes in der Klause sollten sie
gehorsam und enthaltsam leben und ihr Tun auf das Gebet und die Arbeit
ausrichten. Worin die Hauptaufgabe der Oberdorfer Beginen bestand,
erfahren wir aus dem Oberkircher Statutenbuch, das Stadtschreiber
Johann Wölfflin um die Mitte des 16. Jahrhunderts angelegt hat. Dort
heißt es nämlich:26 Die Oberdorfer Beginen „habenn sich eins theils mit
webenn unndt anderm genehrt unndt der krankenn leutt, wo mann
ihrenn begertt, gewartet". Die in die Oberdorfer Klause eingetretenen
Beginen waren demnach auch als Krankenschwestern tätig. Sie besuch-

23 Kr. II 374.

24 GLA 34/68; GLA 37/46.

25 GLA 34/42.

26 GLA 160/340 fol. 81a.

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