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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 518
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0518
Für die katholischen Pfarreien gab es in der Herrschaft eine zentrale
geistliche Verwaltung, die über das Kirchenvermögen verfügte. Diese
sprachen die Kapuziner auf ein regelmäßiges Wachsalmosen mit
Berufung darauf an, daß ihre Tätigkeit in den Rahmen der Pfarrei
Kippenheim gehöre.30 Auch ein Salzalmosen und schließlich ein
Weinalmosen war in Gang gekommen.37 Auch Leistungen in Korn
wurden gegeben, schon damit sie an den Orten, wo diese Bettelmönche
um Wein anhalten, nicht auch um Korn betteln gehen.38 Solche
Leistungen wurden aber immer nur gereicht, wenn sie eigens darum
angehalten haben, damit kein Recht daraus wird.39
Daß das Terminieren zu den Kapuzinern, die ja kein Grund- oder
Kapitalvermögen hatten, das zu ihrer Sustentation beitragen konnte,
gehört, war selbstverständlich. Ihren Arbeitsbereich haben sie auch mit
ihrem Gabenheischen durchzogen; dort hat man sie auch gekannt.
Gelegentlich wird badischerseits mit Genugtuung vermerkt, daß sie so
das meiste im Bischöflichen (= Straßburger Hochstiftsland zwischen
Ettenheimmünster und Kappel am Rhein), im Geroldseckischen und im
Elsaß erbetteln.40 Mit dem Gabensammeln (wie auch mit dem Aushelfen)
jenseits des Rheines war es aber durch den Ausbruch der Revolution in
Frankreich plötzlich völlig zu Ende. Schon 1790 V 1 wurde darauf
hingewiesen.41 Und gerade im Elsaß hatten sie oft viel empfangen.42
Wie stark der Konvent jeweils war, ist zeitweise erst in der zweiten Hälfte
des 18. Jahrhunderts festzustellen. Die Zahl wird auch bei der im
Kapuzinerorden häufigen Fluktuation innerhalb der Provinz sehr unterschiedlich
gewesen sein. 1764 wird die Kopfzahl mit 16 angegeben.43 Als
im Jahr danach zwischen Baden-Baden und Baden-Durlach der Erbvertrag
abgeschlossen wurde, aufgrund dessen 1771 nach dem Tod des
kinderlosen letzten Markgrafen August Georg von Baden-Baden dessen
Lande mit Baden-Durlach unter Markgraf Karl Friedrich vereinigt
wurden, hat man u. a. in § 39 für das Kapuzinerkloster in Mahlberg die
Maximalzahl mit 12 Patres und 2 Brüder festgelegt. 1775 waren 11 Patres,
3 Brüder und ein Student im Haus.44 1787 wurde eine Überschreitung
dieser Zahl beobachtet (15 Patres und 3 Brüder) und die Einhaltung
moniert und von Seiten des Provinzialats auch zugesagt.45 Der Bericht
von 1788 kann die präzise Einhaltung bestätigen.46 Bei der Auflösung

36 GLA 229/63291 I v. 1748 XI 28, 1752 I 26 u. a.

37 Ebd. I u. n.

38 Ebd. II 1775 I 3.

39 Ebd. I 1762 I 27.

40 GLA 229/63292 von 1787 I 2.

41 Ebd. unter diesem Datum.

42 GLA 229/63244 von 1791 IV 29; 63291 II von 1800 XI 24.

43 GLA 229/63291 I von 1764 II 18.

44 Ebd. II von 1775 I 3.

45 GLA 229/63292 v. 1787 I 2, I 9 und III 5.

46 Ebd. 1788 IV 11; ebd. liegen auch für 1787-1792 Namenslisten vor. die hier mitzuteilen zu weit führen würde.

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