http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0572
Das Kloster Unserer Lieben Frau
in Ottersweier bzw. Offenburg
Wolfgang Müller
Otto Kähni hat in Ortenau 46/1966, 84-121 einen sehr verlässigen, aus
ersten Quellen erarbeiteten, wenn auch nicht im einzelnen belegten
Überblick des Klosters Unserer Lieben Frau, das 1783 in Ottersweier
begründet, 1823 nach Offenburg verlegt wurde, gegeben. Unter Verweis
auf diesen auch mit reichem Bildmaterial ausgestatteten Aufsatz genügt
hier eine kurze Zusammenfassung, die über Kähni hinaus nur wenige
Ergänzungen bringt.
Markgräfin Maria Viktoria, eine geborene Fürstin von Arenberg,
Anschott und Croy (1714-1793) erlebte als Gattin des 1771 verstorbenen
letzten Markgrafen von Baden-Baden August Georg den durch den
Erbschaftsvertrag von 1765 geregelten Übergang der katholischen
Markgrafschaft an den protestantischen Markgrafen Karl Friedrich von
Baden-Durlach. Obwohl der Vertrag den Besitzstand der katholischen
Religion abgesichert hatte, herrschte ein starkes Mißtrauen gegenüber
der protestantisch geführten neuen Landesregierung. Man hielt sie in
Verdacht, sie würde die katholischen Interessen mißachten. Dies
steigerte sich bis zu einem Prozeß vor dem Reichshofrat in Wien
(1774-1789), der schließlich in einem Vergleich endete.1 Maria Viktoria,
der sehr viel an der Stützung des katholischen Glaubens in den bisherigen
baden-badenschen Landen lag, setzte alles ein, um ihrerseits
dazu zu helfen. So vermachte sie ihr gesamtes Vermögen - fast eine halbe
Million Gulden - detailliert in diesem Sinne. Ihr größtes derartiges
Unternehmen war schon 1783 die Gründung eines Lehr- und Erziehungsinstituts
durch Frauen der Kongregation Unserer Lieben Frau in
Ottersweier.2
Sie selbst hatte eine Zeitlang in Ottersweier gewohnt,3 diesem Ort, der
nahe an badischem Gebiet gelegen, jedoch zum Gebiet des in österreichi-
1 Wolfgang Windelband, Staat und katholische Kirche in der Markgrafschaft Baden zur Zeit Karl Friedrichs.
(Tübingen 1912) 89-152.
2 Original OA Urkunden Z 476 von 1783 III 25, von Kaiser Josef D. bestätigt 1783 V 22.
3 FDA 15/1882. 69.
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