Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 575
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Betracht. Dort war ein Teil der Bevölkerung über die Auflösung des
Franziskaner- und des Kapuzinerklosters beunruhigt, so daß eine
mögliche Verlegung der Klosterfrauen von Ottersweier an den Mittelpunkt
der Ortenau der Regierung nicht ungelegen kam. Die Gemeinschaft
in Ottersweier war von diesen Plänen wenig erbaut. Man hoffte auf
eine schon lang anstehende und schon vorbereitete bauliche Erweiterung
in Ottersweier selbst. Aber auch daraus wurde nichts.

Nach sechs Jahren bemühte sich 1815 die Stadt Offenburg allen Ernstes
um die Verlegung des Ottersweierer Instituts. Endlich am 29. II. 1820 kam
ein entsprechender Vertrag zustande, der aber die Stadt mit umfangreichen
Kosten belastete. Das bisher für das Gymnasium verwendete
frühere Franziskanerkloster war als Aufnahmeplatz vorgesehen; das
Gymnasium hatte ins Kapuzinerkloster umzuziehen. Die Lehrfrauen
übernahmen den Unterricht in der städtischen Mädchenschule; das
Kloster und der Chor der Kirche geht in das Eigentum der Frauen über,
der Restteil der Kirche blieb in städtischem Besitz. Am 29. Juni 1823 hat
man den Frauen in der Pfarrkirche Heilig Kreuz einen sehr feierlichen
Empfang bereitet. Doch bald kamen mancherlei Verstimmungen auf. Die
Staatsbehörde verweigerte mit Berufung auf das Regulativ Bestrebungen
zur Einführung der Klausur ihre Zustimmung. Auch das Verhältnis der
Klosterpfarrer zur Pfarrei wollte anfänglich nicht recht gelingen. Vor
allem aber kam es mit der Stadt zu Spannungen, die im tiefsten darin
begründet waren, daß mit wachsender Zahl immer höhere Leistungen von
den Klosterfrauen verlangt wurden, die zur unentgeltlichen Erteilung
des Unterrichts vertraglich gebunden waren, die Stadt aber sich von
finanziellen Beteiligungen an den wachsenden Kosten, z. B. Aus- und
Neubau des Schulgebäudes, fernhalten wollte. Diese Sache wurde zu
einer harten Konfrontation, als die Stadt 1874 von der gesetzlichen
Möglichkeit Gebrauch machte, die konfessionellen Volksschulen in
simultane überzuführen. Die Klosterfrauen weigerten sich unter Hinweis
auf ihren Stiftungszweck, der die Erziehung im katholischen
Glauben klar formuliert, weiterhin der Volksschule der Stadt zur
Verfügung zu stehen, andererseits nahm die Stadt von dem Schulhaus des
Klosters gewaltsam Besitz. Es kam zu gegenseitiger Klage vor Gericht,
einerseits wegen Nichteinhaltung des Vertrags, andererseits wegen
Hausfriedensbruch. In seiner letzten Instanz hat schließlich das Gericht
die den Aufenthalt der Frauen in Offenburg begründeten Verträge als
aufgelöst erklärt. Damit waren die Klosterfrauen aus der Erteilung des
Volksschulunterrichtes ausgeschieden; denn ihr Angebot zusätzlich
neben der Simultanschule eine Volksschule nur für katholische Mädchen
zu führen, wurde vom Staat seiner Schulpolitik entsprechend
ignoriert. Ja, es wurde sogar ernstlich in Frage gestellt, ob die
Klosterfrauen das Institut, das von anfänglich 42 auf 110 Schülerinnen

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