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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 615
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damals durchaus nicht selbstverständlich war. Im Unterschied zu
manchen anderen Einrichtungen sollte es in den Nonnenweierer
Kinderpflegen heiter und spielerisch zugehen. Bei aller Zucht in der
Gemeinschaft sollte das einzelne Kind in seiner unverwechselbaren
Eigenart anerkannt und gefördert werden. Gewiß hat sie von ihrem
berühmteren Zeitgenossen Fröbel gewußt; wie weit sie sich mit ihm
ernsthaft auseinandergesetzt hat, ist noch nicht geklärt. Jedenfalls hat
sie seine Anregungen, wenn überhaupt, sehr selbständig verarbeitet. In
den letzten Jahrzehnten ihres Lebens dürfte ihr auch kaum Zeit zum
Lesen und Studieren geblieben sein, obwohl sie bis zuletzt eine
erstaunlich umfangreiche und vielfältige Korrespondenz unterhielt. Den
von Fröbel eingeführten Ausdruck „Kindergarten" verwendete sie nicht.
Das von ihr entwickelte Berufsbild nannte sie „Kinderpflegerin", und die
Einrichtungen, wo diese Kinderpflegerinnen tätig waren, wurden
„Kinderpflege" genannt. Sie hielt das für eine bessere Bezeichnung als
das damals auch schon übliche „Kinderbewahranstalt". Gelegentlich
war auch von „Kleinkinderlehrerinnen" die Rede, und in den ersten
Jahrzehnten dieses Jahrhunderts bürgerte sich für die Nonnenweierer
Einrichtungen der Ausdruck „Kinderschule" ein.

Mutter Jolbergs Einstellung zu den damals nach dem Vorbild von
Kaiserswerth (unter Theodor Fliedner) und Neuendettelsau (unter
Wilhelm Löhe) überall entstehenden Diakonissenhäusern ist nicht ganz
klar. Sie unterhielt mit vielen dieser Häuser, vor allem mit St. Loup in der
Französischen Schweiz und mit Straßburg freundschaftliche Beziehungen
und besuchte Fliedner in Kaiserswerth. Der 1861 gegründeten
Kaiserswerther Generalkonferenz aller inzwischen entstandenen Diakonissenhäuser
schloß sich Nonnenweier aber vorerst nicht an. Bis 1917
waren die Nonnenweierer Kinderschwestern keine Diakonissen nach
dem damaligen Verständnis. Sie empfingen auf ihren Stationen ein, wenn
auch bescheidenes Gehalt für ihren Lebensunterhalt und hatten keinen
Versorgungsanspruch gegen das Mutterhaus. Es wurde den Schwestern
auch nichts in den Weg gelegt, wenn sie nach einigen Jahren des treuen
Dienstes ihren Beruf aufgaben, um zu heiraten und um damit ihre
Versorgung sicherzustellen. In manchen Fällen hat das Mutterhaus bei
der Vermittlung einer solchen Heirat sogar mitgewirkt, etwa wenn es um
die Versorgung eines Witwers mit kleinen Kindern oder um die
Ehewünsche eines Missionars in fernen Landen ging. Der Zusammenhalt
der Schwestern untereinander und mit dem Mutterhaus war mehr
geistlicher als rechtlicher Art und führte erst allmählich zu einer
lebenslänglichen dienstlichen Unterstellung unter die Mutterhausleitung
. Was die Organisation der Leitung anging, so ließ sich Mutter
Jolberg zwar ein Leben lang gern von tüchtigen Männern in ihrem

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