Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 48
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0050
der Kinzig, eine Burg errichtet wurde, die später als „Castrum Husen",
als Burg Hausach, im Besitz der Staufer nachgewiesen werden kann.39

Für Gottfried von Wolfach muß diese neue politische Entwicklung recht
bedrohend gewesen sein, stand das „Castrum Husen" rechtlich zwar auf
Klosterboden, doch eigentlich inmitten seines eigenen Herrschaftsbereichs
. Nun gibt es von ihm, übrigens als einzigem Wolfacher, eine kurze
zeitgenössische Charakteristik, die ihn als „friedliebenden" und „fröhlichen
" Menschen einstuft.40 Tatsächlich hat er sich der staufischen
Expansion im Kinzigtal auch nicht entgegengestellt, sondern sich
offensichtlich mit dem König arrangiert. Darauf nämlich läuft die
Nachricht hinaus, daß der Stauferherrscher den Wolfacher um das Jahr
1220 mit dem Amt des Klostervogtes von Herbrechtingen belehnt hat.41
Dieses in Ostschwaben, im Brenztal, gelegene Stift gehörte zu den
staufischen Hausgütern, so daß die Verleihung seiner Vogtei nur an
besonders enge und vertraute Anhänger des Königshauses geschehen
sein kann. In diesem Sinne muß Gottfried von Wolfach in den Augen
Kaiser Friedrichs II. ein treuer Parteigänger der staufischen Politik
gewesen sein, vielleicht gerade deshalb, weil er sie in seinem eigenen
Herrschaftsbereich, im Kinzigtal, gewähren ließ. Oder könnte die
Übertragung dieses Amtes gar als eine Art Ausgleich, als Kompensation
für den Bau des „Castrum Husen" verstanden werden? Die politischen
Umstände lassen eine solche Interpretation nicht unmöglich erscheinen.
Glücklich jedenfalls ist unser Wolfacher mit seinem weit entfernt
auszuübenden Vogteiamt nicht geworden. Die Klagen der Herbrechtinger
Mönche häuften sich, besonders nachdem sich Gottfried dort mit
einem Gefolge von 12 Personen über ein Jahr lang einquartiert hatte. So
gab unser Wolfacher sein Gastspiel in den staufischen Stammlanden
schon nach wenigen Jahren wieder auf.421247 wird er dann als verstorben
gemeldet, unter Hinterlassung einer Witwe namens Adelheid.43 Sie ist
übrigens die erste, uns namentlich bekannte Frau in der Wolfacher
Familie. Ihren Namen trug, mittelalterlicher Sitte entsprechend, auch
die uns längst bekannte Gräfin Udilhild, die in den wolfachischen
Stammbaum demnach als Enkelin des Gottfried und der Adelheid
einzuordnen ist.

Nachdem wir nun wieder auf ihren Namen gestoßen sind, kündigt sich
langsam das Ende der Familiengeschichte unserer Herren von Wolfach
an. Zu erwähnen bleibt aber noch, daß wir auch den Vater der Udilhild

39 MGH SS 17, S. 121.

40 WUB 9, S. 83.

41 WUB 3, S. 214.

42 Wie Anm. 40 und 41.

43 GLA Karlsruhe A 34/27 (1247).

48


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0050