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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 168
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Gewinn erzielte, jährlich einen doppelten Zehnten zahlen: einmal an die
Landesherren und dann die Grundherren, und so schoß er jährlich erst
einmal 12-1400 Gulden allein für die Zehnten zu. Dazu mußte er für den
Betrieb - wenigstens in den ersten neun Jahren - noch jährlich
4 000 Gulden aufbringen, was den meist armen 18 bis 25 Familien zugute
kam, so daß er tatsächlich bei den übermäßigen Zubußen seinen Betrieb
als „wahre Wohltätigkeitsanstalt" bezeichnen konnte. 1821 erneuerte
Derndinger seine Bitte um Befreiung vom Bergzehnten. Er müsse, was im
Bergwesen unerhört sei, einen dreifachen Bergzehnten bezahlen: der
Staat kassiere den Bergzehnten, der Grundherr erhalte die Erbzinsen,
und die Naturalabgaben müßten an die Grundherren abgeführt werden.
Man sei zu glauben geneigt, als „wäre die Unterdrückung des Bergbaus
beabsichtigt!" Unter diesen ungünstigen Umständen würden die Bergbaulustigen
zum Nachteil des Staates abgeschreckt, aber der Bergbau
brauche wegen seiner Unentbehrlichkeit Freunde und Unterstützung.
Er forderte eine bewährte Bergwerksordnung, gänzliche Aufhebung des
Bergzehnten, des Erbzinses und der Naturalabgaben von landesherrlichen
und grundherrlichen Werken, so lange diese nicht in erwiesener
Ausbeute stünden, und verwies auf die gemeinnützige Notwendigkeit
seines Werkes, der ärmeren Klasse Schmiede gute Schmiedekohlen zu
liefern.

Der Bergzehnte wurde erst 1828 durch eine Bergsteuer auf der Grundlage
der Grubenrechnungen ersetzt.

J. A. Derndinger und die Glasfabrikation

Wohl wegen der rationellen Verwertung der geförderten Kohle wandte
sich Derndinger frühzeitig der Glasfabrikation zu. 1814 erwarb er einen
Teil der vom Kloster Gengenbach gegründeten Glashütte in Nordrach,
die wegen eines Großbrandes im Jahre 1808 zum Erliegen gekommen war:
„Der größte Teil der Werkstätten wurde abgebrochen, in Niederschofheim
wieder aufgebaut und als Steingutfabrik gebraucht".9 Zunächst
ersuchte er am 13. März 1818 das Ministerium des Innern, eine Tafelglas-
Fabrik in Diersburg errichten zu dürfen, da er einige bedeutende
Steinkohlenbergwerke besitze und Kohle auf die vorteilhafteste Art für
Land und Gegend ebenso benutzen könne und zu benutzen wisse, als es im
Ausland, besonders in der steinkohlenreichen Gegend Saarbrücken
geschehe, wo man sehr schönes Tafel- oder Fensterglas mit Steinkohlen
fabriziere.10 Am 16. April äußerte sich die Bergbau-Inspektion Gengen-

9 Christa Kirn, Glashüttenbetrieb und Kobaltwerk in Nordrach. In: Die Ortenau 36 (1956), S. 245 f.
10 GLA 233/19376. Ministerium des Innern, 17. 3. 1818. Im Saargebiet wurde die Fischbacher Glashütte schon seit 1721
mit Kohlen betrieben, und wegen des gewaltigen Holzverbrauchs wurde später die Errichtung von Glasbetrieben nur
unter der Bedingung gestattet, daß mit Kohle gefeuert wurde. Um 1750 ging man an der Saar allgemein zur
Kohlenfeuerung über.

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