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Die Verlegung der Steingeschirr-Fabrik nach Offenburg
Nach der Standortverlagerung seiner Glashütte suchte er mit der
Steingeschirr-Fabrik mit der Begründung nachzuziehen, daß dies für
eine rationelle zeitsparende Betriebsführung notwendig sei.25 Am
28. März 1827 berichtete das Kinzigkreis-Direktorium über ein entsprechendes
Gesuch Derndingers dem Innenministerium, das sich mit der
Verlegung einverstanden erklärte, aber die erneut erbetene Ausweitung
des Privilegiums auf das Großherzogtum ablehnte. Es war der Auffassung
, daß sich ein längst bekannter Produktionszweig nicht für eine
derartige Monopolstellung eigne, stellte aber wohlwollend in Aussicht,
bei Konzessionsgesuchen in benachbarten Kreisen und auch bei einer
etwaigen Verlängerung seines Privilegiums gebührend auf die Interessen
seines Betriebes und die Verdienste, die er sich durch die Einführung
dieses Erwerbszweiges erworben habe, Rücksicht zu nehmen. Am 21. Juni
1827 gab das Staatsministerium die Erlaubnis zur Verlegung von
Oppenau nach Offenburg.
Die Fabrik bezog den Ton aus einer Grube in Oberweier, die ihre
Förderung vorwiegend an Derndinger verkaufte.26
Nachdem Derndinger beide Fabriken nach Offenburg verlegt hatte,
nahm er dort auch am 10. August 1829 seinen Wohnsitz.
Weitere Schürf- und Mutungsrechte
Die im Zusammenhang mit seinen Betrieben erworbenen Bergrechte
spiegeln den Umfang seiner Tätigkeit. 1822 ersuchte er, auf Gips schürfen
zu dürfen. Zwei Jahre später erhielt er einen Schürfschein auf Metallerze
in der Gemarkung Berghaupten und das Recht zur Mutung auf Tonerde.
1826 wurde er von der Direktion der Salinen, Berg- und Hüttenwerke
neben Berghaupten und Diersburg noch mit dem Kohlenfeld in Niederschopfheim
belehnt. Die Qualität der Kohle schien sich gebessert zu
haben, denn 1827 bot er neuentdeckte Steinkohlen an, die weit besser als
die Saarbrücker seien und die meisten Qualitäten von der Ruhr noch
überträfen. 1830 mutete er auf Kalk und Gips in Zunsweier, erhielt er
einen Schürfschein auf Gips in der Gemarkung Kenzingen, einen auf
Kalk und Gips in Niederschopfheim und einen weiteren auf Gips und
Kreide in der Gemarkung Herbolzheim. Im Jahr darauf wurde ihm der
Schürf auf Kalkspat für die Umgebung von Breisach genehmigt.
Schließlich erhielt er eine Schürfberechtigung auf Braunstein in der
Gemarkung Oppenau und 1833 auf Eisenerz in der Gemarkung Nieder-
25 GLA 233/19377; das dem Handelsmann Derndinger von Ichenheim erteilte Privilegium zur Errichtung einer Steinkrug-
Bäckerei zu Oppenau und deren Verlegung nach Offenburg.
26 Metz, Wanderungen, S. 141.
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