Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 204
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0206
solche Titel bei den damaligen Fabrikanten waren. Die Baumwollmanu-
fakturisten Kapferer in Waldkirch führten ebenso einen solchen.23

Auch in anderer Hinsicht zeigte sich die Landesherrschaft entgegenkommend
. Zwar gelang es Kesselmeyer nicht, nach dem Wechsel des
Souveräns 1819 und einer mehrjährigen Übergangszeit vom alten zum
neuen Recht die völlige Anerkennung seines Privilegs durch das
großherzogliche Haus zu erhalten, insbesondere was die Zollfreiheit
anbelangte. Das Finanzministerium erreichte jedoch immerhin eine
Gleichstellung mit den Textilfabrikanten Merian & Koechlin in Lörrach,
den Gebrüdern Herrmann in Günterstal bei Freiburg und den Gebrüdern
Kapferer in Waldkirch. Der Seelbacher Betrieb zahlte ab November 1822
auf fünf Jahre nur den fünften Teil des gewöhnlichen Eingangszolles auf
die von ihm zu verarbeitenden Materialien. Ein Jahr später wurde diese
Regelung ausgedehnt auf andere Güter, welche Kesselmeyer dringend
benötigte, so Spinnmaschinen, Marseiller Seife und Steinkohlen für die
Heizung der Trockensäle und die Gasbeleuchtung, die er zur Verminderung
der Feuergefahr als erster Fabrikherr im Großherzogtum installierte
. Die Finanzministerialen befürworteten auch hier wieder „im Einklang
mit den zur Beförderung unserer Industrie aufgestellten Grundsätzen
". Sie stellten dem Monarchen Kesselmeyer als einen Mann vor,
dessen klugen, regen Betriebsamkeit es gelungen sei, seinem Gewerbe
eine stets noch im Wachstum befindliche Ausdehnung zu geben selbst
unter den der Industrie im allgemeinen ungünstigen Auspizien. Es
gebühre ihm das Verdienst, den ausgezeichnetsten Gewerbsinhabern des
Landes beigezählt zu werden.24

Im Sommer 1823 setzte Kesselmeyer endgültig den käuflichen Erwerb des
gesamten Klosteranwesens durch, womit ein mehrjähriger Rechtsstreit
mit dem Fürsten abgeschlossen war. Dieser war noch zu Zeiten des
Hofrats Langsdorff aus der wenig glücklichen Verfügung von 1813
entstanden, daß im Hospiz sowohl die Pfarrwohnung als auch ein
Gewerbebetrieb unterzubringen waren. Zwischen dem Pfarrer Rapp und
den Fabrikanten entwickelte sich bald ein Hund- und Katzverhältnis, das
schließlich in tätlichen Auseinandersetzungen gipfelte. Der Geistliche
fühlte sich durch den rund um die Uhr dauernden Umtrieb im Hause
gestört und versuchte, die Hauptstiege für sich allein zu erhalten.
Kesselmeyer warf ihm vor, „den guten Fortgang der Fabrik hemmen" zu
wollen. Der Streiterei leid, verlangte er das gesamte Kloster zu kaufen.
Das wiederum wollte die Standesherrschaft nicht, die sich auf die Seite
Rapps schlug. Denn zum einen hatte die Gemeinde Seelbach zur Einrichtung
der Pfarrwohnung und Erstellung eines Stalls und Holzschopfs
2 000 fl aufgewendet, zum andern sah der Fürst mit dem Bau eines

23 Vgl Fischer, S. 53.

24 Aktenstücke GLA 233/20262.

204


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0206