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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 231
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oft auch Pfandherren als Zwischeninstanzen nach oben. Gerade diese
Verhältnisse zeigen deutlich, daß in Zell nie eine absolute Freiheit
bestand.

Aus vielen Belegen, die dies beweisen, seien nach dem Buch „Die
Reichsstädte beim Übergang an Baden" von E. Schell einige herausgegriffen
.

Noch 1802, als der neue Landesherr sich anschickte, die Reichsstadt zu
übernehmen, legte der österreichische Landvogt der Ortenau Verwahrung
ein und schrieb, die drei Reichsstädte „seien dem Ortenauischen
Landesfürsten verpfändet, steuerbar und mit der Landvogtei Ortenau
verbunden". Zell mußte dem Inhaber der Landvogtei jährlich 100 Viertel
„Schirmhaber" bezahlen. Die auf städtischer Gemarkung liegenden
„Forstwaldungen" waren Obereigentum der Reichsabtei Gengenbach,
die auch das Recht hatte, „Forstgerichte" abzuhalten. Das Fischrecht
stand ausschließlich der Abteil Gengenbach zu. Das Recht, den
Reichsschultheißen einzusetzen, besaß der Gengenbacher Abt. „Als
Lehensmann des Abtes mußte der Reichsschultheiß diesem, so oft er in
Zell das feierliche Hochamt sang, Wasser über die Hände gießen, eine
Pflicht..." Das Kloster Gengenbach beanspruchte zwei Drittel der
Allmende, von allen Untertanen einen Bodenzins für Haus, Hof und
Grundstück, dazu den „Güterfall": beim Tode des Besitzers das beste
Stück Vieh oder mangels dessen den „Leibfall", das beste Kleid.

Es dürfte also klar sein, daß es nicht angebracht ist, eine Reichsstadt
dieser Art als FREI zu bezeichnen. Der Frei burger Staatsarchivdirektor
Dr. Wellmer schrieb deshalb auch den Zellern schon in den sechziger
Jahren: „Von einer ,freien Reichsstadt' kann weder bei Offenburg noch
bei Gengenbach noch bei Zell die Rede sein, sie sind lediglich... Städte
des Reichs, aber unter dem Reichslandvogt (oder wie der jeweilige
Vertreter des Reiches hieß), während zwischen der ,freien Reichsstadt'
und dem Kaiser keine Zwischeninstanz steht. Am besten macht man sich
das vielleicht an den letzten deutschen ,freien Reichsstädten' klar, den
drei Hansestädten, die, wie die regierenden Fürsten, unmittelbar neben
dem Kaiser standen."

Deshalb muß man hier schon folgern: Es wäre klarer und geschichtsge-
treuer, wenn wir für Zell das FREIE nicht gebrauchen würden, Es hat zu
keiner Zeit ein staatsrechtlicher Vorgang stattgefunden, der aus der
„Stadt des Reiches" eine „Freie Reichsstadt" machte, und somit würden
wir - wie man uns in einem der Rundfrage-Briefe schrieb - bei Verwendung
des „FREIE" „das Geschichtsbild verfälschen".

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