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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 255
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meisten Häuser in jener Zeit mit Stroh gedeckt waren; denn immer wieder
stößt man bei den Futtermitteln auf „Deckstroh zur Herberg", das unter
die Erben nicht verteilt wurde. Der Dreißigjährige Krieg und die
nachfolgenden schweren Kriegszeiten hatten zur Folge, daß noch um
1750 in Hesselhurst und wohl auch in anderen Dörfern des Hanauerlandes
viele Häuser mit Stroh gedeckt waren, obwohl in Willstätt schon
lange Zeit eine Herrschaftliche Ziegelei in Betrieb war.

Zum Schluß sei noch erwähnt, daß es in unserer Heimat in jener Zeit
Brauch und altes Herkommen war, daß angehende Eheleute eine „Ehe-
beredung" (Ehevertrag) miteinander aufrichteten. Dies war ein Vertrag,
aufgestellt vor versammeltem Gericht (Gemeinderat) oder vor dem
Willstätter Notar in Gegenwart von beiderseitigen Verwandten oder
guten Freunden als Zeugen. In dieser „Eheberedung" war genau
festgelegt, welche Güter und Vermögensteile im Falle des Absterbens des
einen Ehegatten der Überlebende als „Voraus sein Leben lang als
sogenanntes Widern" zu genießen hatte. Ganz besonders wurde vereinbart
, daß der überlebende Teil sein „Weil und Leben lang" ungestört im
Besitz und Genuß der „Herberge" bleiben solle.

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