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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 276
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von Rust, dann an die von Romberg und 1497 von Vogt Hans von Romberg zu
Stollhofen durch Verkauf hälftig an das Kloster Lichtental gekommen. Vgl.
Z.G.O. VII, 455 ff. Der alte Hubspruch steht im genannten Lichtentaler Zinsbuch
f. 2—8.

1436 Mai 28. Hans Reinbold von Windeck urkundet, daß er aus besonderer Liebe
zu Georg von Bach, seinem Schwager, und zu Briden (Brigida), dessen Hausfrau
und Hans Reinbolds Schwester, diesen und seine Kinder als Leibeserben eingesetzt
habe, in die rechte Gemeinschaft der Lehen, die er von der Markgrafschaft
Baden, dem Stifte Straßburg und von Lare (Geroldseck) habe, doch so, daß er
und seine Leibeserben dem Georg von Bach von solcher Gemeinschaft jährlich
bloß 20 Gulden, 1 Viertel Korn, 1 Viertel Hafer und 2 Hühner geben sollen. Das
übrige soll Hans Reinbold „nießen". Bride von Windeck, Georg von Bachs Frau,
verzichtet dafür auf alle Ansprüche auf ihr väterliches Erbe. Es siegeln nebst
dem Aussteller Georg Röder und Friedrich Röder, der ältere, unsere lieben
Vettern. Pfingstmontag 1436. G.L.A. Kopie, Frankenstein.

Georg von Bach, der Ältere, saß auf dem unteren Schloß zu Neuweier. Nach
dem Tode der Brigida von Windeck hatte er Notburga von Handschuchsheim
zur Gemahlin. Er war begütert und belehnt zu Neuweier, Steinbach, Leiberstung,
Kuppenheim, Förch und anderen Orten. Im Jahre 1441 wurde er in Gemeinschaft
mit seinem Schwager Hans Reinbold von Windeck vom Bischof Ruprecht
von Straßburg mit dem Niederschopfheimer Lehen begabt, seit 1458 war er auch
pfälzischer Lehensmann und 1458 auch Vogt zu Ortenberg. Später wurde er
geisteskrank und starb zwischen 1479 und 1486. In der Steinbacher Kirche hat er
seine Grablege gefunden, wohin er auch ein vom Kapitel Ottersweier zu begehendes
Anniversar gestiftet hat. Sein Sohn, Ritter Bernhard von Bach, war 1475
„Landvogt und Pfleger zu Mortenau Friedrichs Pfalzgrafen by Rine". Die Belehnung
der Herren von Bach mit dem Niederschopfheimer Lehen verursachte
nach deren Aussterben im Jahre 1538 einen langwierigen Prozeß mit den Herren
von Windeck, die Ansprüche darauf erhoben. Vgl. Mone, Quellensammlung III,
209 und Ortenau II (1912) S. 7 f.

2437 o. T. Wilhelm, Bischof von Straßburg, belehnt Reinbold von Windeck und
dessen Bruder Peter, Hansen von Windeck sei. Söhne, mit 5 Pfd. Geld ab dem
Zollkeller zu Straßburg und 3 Pfd. ab dem Schultheißenamt der Stadt, 36 Kapaunengeld
und 1 lb. 3 ß 4 d. und 3 Viertel Korngeld zu Scheffelsheim und abermals
mit 3!/2 Pfund Geld ab dem Zollkeller. Gleiche Belehnung durch Bischof
Ruprecht von Straßburg i. J. 1441. Ruppert, Notiz.

1437 Dezember 2. Epfich. Bischof Wilhelm von Straßburg urkundet, daß Hans
Reinbolds sei. Sohn, aus freien Stücken Niederschopfheim, Burg und Dorf mit
seinen Zugehörungen, Wald, Kirchsatz und Zehnten aufgegeben habe, so er und
seine Altvorderen vom Stifte Straßburg zu Lehen trugen, ausgenommen den
Schweighof mit Gütern und Wald, was vor Zeiten von einer Äbtissin von
Hohenburg gekauft wurde, und daß Hans Reinbold von Windeck gebeten habe,
daß wir ihm und Georg von Bach, seinem Schwager, das Schopfheimer Lehen
in Gemeinschaft leihen sollten. Als Akt wird dies für sie und ihre Erben vollzogen
. Montag nach Katharinentag 1437. Kopie. G.L.A. Frankenstein.

Unterm 5. Dezember 1441 belehnt Bischof Ruprecht von Straßburg Hans Reinbold
von Windeck und Georg von Bach in Gemeinschaft mit dem Niederschopfheimer
Lehen (Molsheim, am Zinstag vor Nikolaus) und nach dem Tode
Reinbolds von Windeck (1447) Georg von Bach und dessen Leibeserben mit
Niederschopfheim, Orschweier und den Höfen zu Altdorf, wie sie die Maler von
alters her gehabt. Dat. Zabern, Freitag vor st. Georgstag 1447.

1438 o. T. Bischof Wilhelm von Straßburg sucht durch Reinbold von Windeck
und Ulrich Bock, den Älteren, die Stadt Straßburg für einen gütlichen Vergleich
bezüglich des Schlosses Schauenburg zu gewinnen, was aber nicht gelingt.
Ruppert, Beiträge zur Geschichte der Ortenau (Achern 1878), S. 39.

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