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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 82
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fragloser Besitz des Bistums; das Kloster der Mark ist gegründet als
„Kloster der Straßburger Bischöfe schlechthin" (Schwarzmaier, S. 18);
mindestens drei Bischöfe sind in der ersten Zeit gleichzeitig Äbte.
Ausgestattet ist es aber immer nur mit Teilen der Mark (vielleicht auch
mit Eigengut Ettos) und mit Streugut außerhalb.

4. Das Kloster und die Mark

Die Bestätigung der Rechte und Besitztümer des Klosters durch Papst
Honorius III. in der Bulle vom 29. April 1226M ist bedeutsam als erster
nicht verfälschter, unzweifelhafter Überblick über den alten Status
Ettenheimmünsters. - In der Literatur wird kaum je das Original
herangezogen. Deshalb sind die Besitzlisten teilweise ungenau. Es
gehören dem Kloster: die Herrenhöfe beim Kloster selbst, ferner in
Dörlinbach, Münchweier, Ettenheim, Rust, Ringsheim sowie in Rufach
und Stotzheim im Elsaß. Es hat Besitzungen in Burbach (abgeg. bei
Münchweier), Wallburg, Kenzingen, Forchheim und im eis. Linkenheim.
Es gehören ihm Hufen in Tutschfelden, Herbolzheim, Orschweier,
Kippenheim, Dinglingen, Friesenheim, Ottenheim, Schopfheim, Rü-
chelnheim (abgeg. bei Urloffen), einem Ort Ougirsbach, Herdern
(Harderer Hof b. Weisweil), Weisweil, Endingen; im Elsaß in Ottmarsheim
und Rheinau. Ferner die gesamten Zehnten im Klosterbereich und
in Schweighausen, das Patronatsrecht an der Kirche von Broggingen
und im Elsaß von Linkenheim und Stotzheim, zwei Drittel der Zehnten
(und das Patronatsrecht) der Kirche in Ettenheim sowie ihrer Kapellen
in Altdorf, Ringsheim und Grafenhausen, schließlich die halben Zehnten
(und das Patronatsrecht) von der Kirche in Rust.

In der Ettenheimer Mark hat das Kloster also in den älteren Orten
(Ettenheim, Altdorf, Ringsheim, Münchweier) das Patronat und einen
großen Teil der Zehnten, oft auch den Herrenhof. (Im Klosterbereich
selbst - das Kloster ist inzwischen ins obere Tal verlegt -, im mittleren
und hinteren Münstertal, ist es auch Inhaber von Zwing und Bann.) Dies
scheint die Grundidee der Ausstattung gewesen zu sein. Dazu kommt der
Streubesitz außerhalb, auch in Rust, das nicht zur Mark gehört. Alles
übrige in der Mark blieb straßburgisch. Die klösterlichen Orte Schweighausen
und Dörlinbach sowie Grafenhausen und Wallburg sind inzwischen
entstandene Ausbauorte.

Schon der von den Mönchen verfälschte Urkundenkomplex des 12.
Jahrhunderts (Eddo-Testament) erhebt nicht den Anspruch auf die

9 Original im Pfarrarchiv Ettenheimmünster. Kommentierende Ubersetzung in: 750
Jahre Dörlinbach. Schuttertal 1975, S. 22 - 28. Bei der Datierung (in der Datumszeile
selbst) auf 1225 handelt es sich um ein Versehen der päpstlichen Kanzlei.

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