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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 95
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0097
Gelände des „Grabens" zwischen den Mauern ist 50 - 60 Fuß breit.32 Diese
Maße sehen nach einer einheitlichen Planung des Festungssystems aus.
Eine erste U mwallung könnte allerdings schon in der Zeit des Marktortes
Ettenheim existiert haben33; aus Erdwällen, Palisaden und Holzwerken,
wie sie dann wieder aus der Zeit nach der Zerstörung um 1637 überliefert
sind. Es fällt auf, daß bei den erhaltenen alten Mauerstücken, auch bei
versteckten Teilen und Fundamenten, kein Bossenquaderstein ist, wie er
für das 13. Jahrhundert bezeichnend war. Die eigentliche, starke
Befestigung dürfte also erst aus der Zeit nach der Stadterhebung
herrühren.

Die drei Torwege, vom Vortor über den Graben (über hölzerne Brücken
hinweg) bis durchs innere Turmtor, waren zwanzig bis dreißig Meter
lang. Die Vortore bestanden zunächst nur aus Schranken („Serren",
1698), Schlagbäumen oder einfachen Mauerbögen. Im 18. Jahrhundert
wurden sie durch die schönen, jetzt als Stadttore bezeichneten, barocken
Torbogen ersetzt, von denen zwei erhalten sind (Obertor 1778 und
Untertor 1783).

Die Stadtbefestigung ist später ausgebaut worden, in der bisher kaum
beachteten Zeit, in der Ettenheim nicht in den Händen der Bischöfe war,
die es verpfändet hatten, sondern der Stadt Straßburg unterstand: das
ganze 15. Jahrhundert bis ins 16. hinein (bis 1528).34 Die Stadt Straßburg
war führend in der Städtebefestigungskunst der Zeit. Ein starker Ausbau
auch des Kirchbergs geschah noch nach 1500.35 Unter der Pfandherrschaft
war der feste Platz Ettenheim wichtig in den machtpolitischen
Querelen am Oberrhein. Häufig erscheint es in den Regesten-Werken als
Aufmarschraum für Truppen oder als Ort für angesetzte „Tage",
Verhandlungstreffen streitender Parteien.

Von Mühlen sind aufgeführt: die Bischofsmühle (molendinum Episcopi,
72 v, wohl die spätere Stadtmühle), eine „Brügels-" oder „Brürels-"
Mühle (67 r), eine „Obere Mühle nahe Ettenheim" (molendinum superius
prope Ettenheim, 67 r), eine „Vogtsmühle" (molendinum advocati, 68 r)
und eine schindel müle (68 v). Das Mühlenrecht war im Besitz des
Bischofs; er hat es oft verpachtet, an seinen Vogt, an die Stadt und hat es

32 Alle Maße sind nur eine erste Bestandsaufnahme. Ein historischer Plan Euenheims ist
nach Durchsicht der Quellen geplant. Ältere (als 1876) originale Pläne der Stadt sind
bisher noch nicht aufgetaucht.

33 Auf eine frühere Befestigung deutet die allerdings zweifelhafte Nachricht vom Jahr 1266
(in Daniel Specklins Kollektaneen, 16. Jahrh.) hin, nach der „Schloß" (= befestiger Ort)
Ettenheim von B. Heinrich IV. eingerissen wurde (Regesten d. Bischöfe von Straßburg 2,
Nr. 1831).

34 Die Verpfändung geschah zur Zeit des berühmten großen Schuldenmachers, des
Bischofs Wilhelm von Diest. Schon 1394 hatte dessen Gegenspieler Burkhard von
Lützelstein die Vogtei Ettenheim für 9400 Gulden versetzt. 1401 löste sie Wilhelm von
Dienst für diesen Betrag wieder aus, um sie im selben Jahr für dasselbe Geld an die Stadt
Straßburg zu versetzen. 1414 wurde die Pfandsumme noch erhöht.

35 Stadtarchiv Straßburg, VI 455/4.

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