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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 96
(PDF, 71 MB)
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schließlich verkauft. Das Wasser, das die Mühlen nutzten, die Unditz
oder der Ettenbach, war immer lebenswichtig für die Stadt. Man
brauchte es auch für die stark betriebene Gerberei und Färberei, für den
Stadtgraben, den Feuerschutz und die Abwasserfortführung. Auch die
bis heute nicht gebannte Hochwassergefahr stellte immer wieder vor
Probleme. So hat man wohl früh schon einen Wasserlauf als „neuen
Bach" zwischen Ettenheim und Münchweier vom alten abgezweigt und
an die Stadt herangeführt. Er folgt als „Gewerbekanal" der alten Mauer
eine Zeit lang und mündet dann am Ende der sich an den Stadtring nach
Norden anschließenden Vorstadt in den alten Lauf ein.

Zwei Brücken über den Bach sind erwähnt: die „Steinenbrucken" (68 r,
71 r) beim späteren Zollhaus an der Landstraße und eine „Holzbrucken
wider altdorf' (72 v), eine Vorgängerin wohl der Dirnle-Brücke.

Ein Hinweis auf Ettenheim als Markt verbirgt sich im Namen des
„Johannes zuo der Wagen" (70 r), womit schon die in späterer Zeit
mehrfach genannte, für den Marktbetrieb unumgängliche Waage der
Stadt auf dem Marktplatz gemeint sein dürfte.36

Außerhalb der Stadt, nach einer anderen Quelle von 1312 im Altwick, lag
die domus leprosorum (72 v), das Gutleuthaus, das Haus der Aussätzigen.
Bei den Wohngebäuden in der Stadt wird zwischen domus, Häusern und
einigen curiae, Höfen (72 r) der größeren Landbesitzer unterschieden.
Außer in der Stadt hat der Abt in der Umgebung curiae in „Minewilre,
Ringesheim und Burgbach" (70 v).37

Die Häuser in der Stadt werden deshalb aufgeführt, weil der Bischof von
ihnen einen Zins erhebt; es ist der typische Hausstättenzins von einem
Schilling (oder dem Mehrfachen davon), den zu dieser Zeit ein Stadtherr
von Neubürgern nimmt, denen er bei einer Gründung Land zur
Verfügung gestellt hat. Es sind in diesem Urbar allerdings nur acht
Häuser und vier Höfe aufgeführt. Einen anderen Zinsherrn gibt es nicht.
Das bedeutet, daß der Grund und Boden der Stadt (mit Ausnahme des
westlichen Amtsviertels, zu dem die zinspflichtigen Häuser und Höfe
gehören) schon bei der Stadtwerdung freies Eigentum der Gemeinde war
(in den Jahrhunderten seit der Gründung geworden ist), den sie zu freiem
Eigentum an die Bürger weitergab. (Zinsen werden später an die Stadt
nur für genützte „Allmende", d. h. für Straßenanteile, Kellereingänge,
Durchfahrten, Bauten im Festungsbereich u. ä. gezahlt.)

36 Ein eigenes „Ettenheimer Meß" (Sester und Maß) verzeichnet das Wittelbacher
Weistum aus dem 15. Jahrh. (ZGO 30, 1878, S. 486).

37 Die Höfe des Klosters in Ettenheim, Münchweier, Ringsheim und Burgbach sind alter,
unbestrittener Klosterbesitz. Da ist auffällig, daß es von allen diesen Höfen (genauer:
von den Matten, die Zubehör der Höfe sind) den Mederzins, den Rest eines alten
Servituts, an das Bistum zu zahlen hat: ein Hinweis auf den allerersten Besitzer.

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