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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 103
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0105
Hagenau) zusammengefunden hatte, bat den Rat, ihnen bei der Durchführung
ihrer Forderungen behilflich zu sein, da sie gewillt seien, „fürder zu leben
in rechter brüderlicher Treu und Liebe nach Vermögen des Hl. Evangeliums
".8 Bei den engen Beziehungen, die zwischen den elsässischen und den or-
tenauischen Heerhaufen bestanden, ist anzunehmen, daß bei den letzteren
auch ähnliche Gedanken wirksam waren.

In der nördlichen Ortenau hatten sich inzwischen 2 Heerhaufen von aufständischen
Bauern gebildet. Der eine lagerte bei Schwarzach — er erhielt Zuzug
von dem Neuburger Haufen —, der andere bei Oberkirch, dem sich Hanauer
Bauern anschlössen. Um die Ruhe und Ordnung in seinem Land zu sichern,
wandte sich Markgraf Philipp von Baden an den Rat der Stadt Straßburg und
bat ihn um Unterstützung.« Beunruhigt durch die Exzesse der Aufständischen
sah auch er sich gezwungen einzuschreiten.

Am 27. 4. trafen sich in der „Laube" zu Achern die vom Rat bestellten Vertreter
, der Ritter Bernhard Wurmser und Caspar Rommler sowie der Abgesandte
des Markgrafen, der Kanzler Dr. Hieronymus Vehus mit den Hauptleuten
und Obersten des Haufens unter Führung von Wolf Schitterlin aus
Willstätt und von Jörg von Wimpfen aus Achern.10 Während der Besprechung
verwies der eine der Anführer auf die Artikel des Buches ,,so aus dem Land zu
Schwaben gekommen sind", die 12 Artikel, die der Kanzler, darum gebeten,
vorlas. Da sie „gut und christlich" seien, beschlossen die Bauern, bei ihnen zu
bleiben und sie als Grundlage für die Verhandlungen zu verwenden. Nach
„vielen Beratungen, Mut und Arbeit" konnte schließlich ein Vertragswerk erarbeitet
werden, das am 25. 5. in Renchen unterzeichnet wurde und darum der
Renchener oder auch der Ortenauische Vertrag" heißt. Ihm gaben ihre Zustimmung
der Bischof von Straßburg Wilhelm von Honstein, der Markgraf
Philipp von Baden, der Meister und Rat der Stadt Straßburg, Graf Wilhelm
von Fürstenberg als Landvogt der Ortenau, die beiden Grafen von Hanau-
Lichtenberg, Angehörige der Ortenauer Ritterschaft, die Schultheißen, Bürgermeister
, Gerichte und der Rat einer Anzahl von Städten und Dörfern des
mittelbadischen Raumes, darunter auch Achern.

In seinem Aufbau schließt sich der Renchener Vertrag eng an die 12 Artikel12
an. In der gleichen Reihenfolge wie dort werden Vereinbarungen getroffen
über die Pfarrerwahl, den Zehnten, die Freizügigkeit, das Jagdrecht, den
Wald, die Frondienste und Gülten, die Frevel und Allmende sowie den Fall.

8 Virck 205.

9 Virck 342.

10 Virck 349.

11 Bawrisch Vertrag in Ortenaw A 1525, gedruckt zu Straßburg bei Wolff Köpphel 1525. GLA
Co 2222. Handschriftliches Konzept GLA 74/4555;

G. Franz, Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges, München 1963. 197, S. 563-569;
Vgl. H.-M. Pillin, Oberkirch 1. Bd. Oberkirch 1975;

K. Hartfelder, Zur Geschichte des Bauernkrieges in Südwestdeutschland, Stuttgart 1884.

12 G. Franz, Quellen 43, S. 174-179.

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