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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 105
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ihrer Amtsführung.13 Durch die Pfarrerwahl suchen sie Abhilfe zu schaffen.
Ob die angedeuteten Mißstände von genereller Art sind oder nur für einzelne
Pfarreien gelten, läßt sich infolge des Fehlens von Quellen nicht ermitteln.

An den Bestimmungen fällt auf: Nirgends wird von den Bischöfen gesprochen
, denen doch die Pfarrer als der geistlichen Obrigkeit unterstellt sind, nirgends
ihre priesterlichen Aufgaben erwähnt wie Messelesen, die Sakramente
spenden usw. Der Pfarrer ist nur Prädikant, Verkünder des Wortes Gottes,
Diener am Wort. Im Mittelpunkt steht die Bibel, die allein Norm für Lehre
und Leben ist, die „klar und unverdunkelt" ausgelegt werden soll.

All die angeführten Bestimmungen entsprechen den Forderungen der evangelischen
Bewegung. Dennoch geht wohl die Deutung zu weit, der Beitritt zum
Renchener Vertrag bedeute zugleich den Übertritt zum evangelischen Bekenntnis
.

Die Ausbreitung der Reformation in der Landvogtei

Die Ausschreitungen des Bauernkrieges und sein für die Bauern furchtbares
Ende konnten die weitere Ausbreitung der evangelischen Bewegung nicht aufhalten
. Zu weite Kreise hatte schon die Ablehnung der alten Kirche und ihrer
Lehren und Gebräuche erfaßt. Zu wenig Bereitschaft fand sich unter ihren
Anhängern, sie entschieden zu verteidigen. Zu leidenschaftlich waren aber
auch die Angriffe von Prädikanten, die im Volk für die neue Lehre warben.
So wird von einem berichtet, der 1528 im Zinken Steinebach der Gemeinde
Kappelrodeck „Winkelgottesdienste" abhielt. Wer diese Prädikanten waren
und woher sie stammten, ist unbekannt,aber über die Anschauungen, die sie
vortrugen, lassen sich einige Kenntnisse ermitteln. In seinem Schreiben vom 8.
12. 152614 erhob der Konvent des Benediktinerklosters Gengenbach beim Bischof
Wilhelm von Honstein schwere Vorwürfe gegen den Leutpriester an der
dortigen Pfarrkirche. So leugnete er die wirkliche Gegenwart Christi unter den
Gestalten von Brot und Wein nach der Wandlung; sie seien nur ein Zeichen.
Konsekrierte Hostien solle man nicht in einem „Kensterlin" (Tabernakel) aufbewahren
, daß sie die Milben und Würmer fressen. Für die Krankenkommunion
nehme man ungesegnetes Brot und segne es erst beim Kranken. Die
Messen sind gottlos und müssen abgeschafft werden. Da der Rat der Stadt
Gengenbach es ablehnte, der diesbezüglichen Bitte des Predigers nachzukommen
, forderte er die Gemeinde auf, ihm zu helfen. Als ein Mann und seine
Frau beichten wollten, stellte er dies ab. Außerdem weigere er sich, bei der
Taufe das feierlich geweihte Taufwasser sowie die hl. Öle zu verwenden; sie

13 Vgl. E. W. Zeeden, Über die Krise der Kirche im ausgehenden Mittelalter, in: Oberrheinisches
Pastoralblatt 62. Jahrg. Heft 7 1961;

F. W. Oedinger, Über die Bildung der Geistlichen im späten Mittelalter, Leiden-Köln 1953.

14 GLA Landvogtei Ortenau 119. Vgl. E. Batzer, Neues über die Reformation in der Landvogtei
Ortenau sowie in den Städten Gengenbach und Offenburg. ZGO NF XXXIX 1924 I.

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