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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 116
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0118
Die Schule von Schiltach-Lehengericht — von Anfang
bis um 1750

Julius Hauth

Die Bildungsmöglichkeiten für das Volk waren vor der Reformation gering, je
nachdem überhaupt nicht vorhanden. Sehen wir von den z. T. berühmten Klosterschulen
ab, aus denen bedeutende Männer hervorgingen, so gab es nur in
manchen Städten Schulen, auch Lateinschulen, die von den Stadtschreibern
geführt wurden, z.B. in Hornberg (1500) und Wolfach (1470). Erst Luthers
Sendschreiben „An die Ratsherren aller Städte deutschen Lands, daß sie
christliche Schulen aufrichten und halten sollen" (1524) brachte Bewegung in
das Schulwesen Deutschlands. Für Württemberg tat dies besonders die „Große
Kirchenordnung" des Herzogs Christoph vom Jahre 1559,' die von Städten
und Dörfern forderte, „Teutsche Schulen" zu errichten „für die Kinder der
hart schaffenden Untertanen, deren Eltern nicht die Zeit haben, sie zu unterrichten
..." Die Zahl der „Teutschen Schulen" stieg von 20 bis zum Jahre
1600 auf 400. In dieser „Teutschen Schule" sollte Schreiben und Lesen gelehrt
werden, damit die Kinder die Bibel und den Katechismus lesen können. Dazu
kam noch das Auswendiglernen von Katechismus und Bibelstellen sowie das
Kirchenliedersingen, letzteres damit die Kinder im Gottesdienst kräftig vorsingen
konnten. Es gab damals meist noch keine Orgel in der Kirche. Später kam
auch das Rechnen zum Lehrstoff. Die Schule entstand so unter der Leitung
der Kirche und unterstand ihr z.B. in Baden rund 300 Jahre. Nach der Kirchenordnung
15822 wurden begabte Kinder von unvermögenden Eltern oder solche
, die keine Gelegenheit hatten, höhere Schulen zu besuchen, bis zur Beendigung
besonders des Theologiestudiums über die sogenannten Klosterschulen
(z.B. Alpirsbach, Maulbronn u.a.) gefördert. Neu war noch, daß auch die
Mädchen in die Schule gehen sollten. Die Einführung der Konfirmation 1722
in Württemberg gab den Kindern einen rechten Schulabschluß.

Von Schiltach erfahren wir aus den ,Kompetenzen Ob der Steig" 15 593 (der
südlich von Stuttgart gelegene Landesteil): „Ann diesem Orth ist bisher kein
ander schul den (= denn) durch den Pfarher gehalten worden, der hat bisher

1 Große Kirchenordnung von Herzog Christoph von Württemberg 1559, Kapitel „Teutsche
Schule". Evangelisches landeskirchliches Archiv, Stuttgart

2 Kirchenordnung des Herzogs Ludwig von Württemberg 1582. Folio 232 ff. Pfarrei Schiltach

3 Competenzen ob der Steig 1559, fol. 331. Evangelische Pfarrgutverwaltung, Stuttgart

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