Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 118
(PDF, 71 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0120
Von nun an wurden nur „teutsche Schulmeister" angenommen. Auf Mögelin
folgte 1582 Burkhardt Lösch von Tübingen, der am 3.12.1582 die Schiltache-
rin Anna Reitter heiratete. Bei der Visitation 1584 wurde Lösch erstmals auch
als Mesner bezeichnet, was nicht heißt, daß die vorhergehenden Schulmeister
keinen Mesnerdienst taten, schon der Mesnerbesoldung wegen. In den ,,Com-
petenzen Ob der Steig"8 1580 sind Schul- und Mesnerbesoldung zusammen
ausgewiesen.

Wer Schulmeister werden wollte, mußte damals nach der Schulentlassung wie
ein Handwerker eine Lehre durchmachen, meistens bei seinem bisherigen Lehrer
. Nach ein paar Jahren wurde er vom Specialis (Dekan) geprüft und zum
Schuldienst zugelassen. Bewarb er sich um eine Stelle, wurde er von der Gemeinde
gewählt. Vor der endgültigen Anstellung mußte er zuerst dem Konsistorium
vorgestellt („präsendiert") und von diesem in Stuttgart geprüft werden
. Der Pfarrer hatte die Schulaufsicht. Er besuchte die Schule wöchentlich.
Es wurde nicht nur geprüft, sondern der Pfarrer stand dem Schulmeister auch
mit Rat und Tat zur Seite und förderte sein Können und Wissen.

Die Besoldung als Schulmeister war sehr gering. Von dem Kirchenkasten, der
Pfarrgutverwaltung am Dekansitz, erhielt der hiesige Schulmeister anfangs
8 Gulden, und von der Stadt 4 Gulden, dazu noch das Schulgeld von jedem
Schüler. Das reichte kaum zum Leben, ein Grund, warum man dem Schulmeister
den Mesnerdienst zuteilte.

Im Jahre 1600 betrug die Besoldung des Lehrers in Schiltach:9
„Schulmeister vnnd Mesner: hatt Besoldung, so der
Vndervuogt von Hornberg gibt an gelt 10 gl.

Vnnd dan gemeine Statt auch 10 gl.

Item von einem jeden Bauren Rocken (= Roggen) 2 Flg. (= Vierling)
thut zusamen 17 Sri. (= Simri)

Vnnd von einem ieden ein Laib Brott
Vff Weyhenacht gibt ein ieder ein Doppelfierer (Geldstück
) thut 26 Batzen
Wan man ein Kindt taufft, gibt man ime ein Doppelfierer
Wan ein alter stirbt, hatt er 6 Kr.

Von einem Jungen 3 Kr.

Wann eine Hochzeit gehalten wirtt, zalt man ime ein
Malzeit"

Als Wohnung wurde dem Schulmeister das Mesnerhaus, das vor der Kirche
stand, mit einem Krautgarten zugeteilt. So wurde dieses Mesnerhaus auch

8 Competenzen ob der Steig, 1580, fol. 492. Evangelische Pfarrgutverwaltung, Stuttgart

9 Kompetenzbuch 1600. A. 282, Verschlossene Registratur des Kirchenrates Nr. 3115, Blatt
279. Staatsarchiv Ludwigsburg 9.120.1

118


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0120