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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 181
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cherte Bethätigung seiner Reue keine allzugroßen Hoffnungen setzen, so glauben
wir doch, ihn wenn auch nicht gerade unter die Gebeßerten, so doch unter
die Gewitzigten rechnen zu dürfen."43

Aus dem Bericht des Amtmanns erfahren wir auch etwas über Grieshabers
neue Beschäftigung: „Dem Vernehmen nach soll sich der Angeschuldigte seit
seiner Flucht in der Schweiz von allem politischen Treiben ferne und bisher
sein Fortkommen dadurch gefristet haben, daß er als Aufseher bei einem öffentlichen
Bau seine tägliche Beschäftigung und den nöthigen Lebensunterhalt
gefunden."44

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Rabenwirtin waren inzwischen besorgniserregend
. Schon im September 1849 war Grieshabers Vermögen beschlagnahmt
worden. Die Rabenwirtin beantragte daraufhin Vermögensabsonderung
, die im April 1850 genehmigt wurde.45 Der Kummer um ihren geflohenen
Mann, die Sorge um die vier unmündigen Kinder im Alter von zwei bis zwölf
Jahren und auch die allgemeine schlechte Wirtschaftslage waren Belastungen
für die Frau, denen sie auf die Dauer nicht gewachsen war. Der wirtschaftliche
Ruin zeichnete sich immer deutlicher ab. Vor allem zur Abwendung dieser Gefahr
setzte sich der Amtmann für die Begnadigung Grieshabers ein und
schrieb:

„Wenn wir es daher wagen, seine Begnadigungsbitte ... zu empfehlen, so geschieht
es weniger um seiner Person, als vielmehr um seiner armen Frau und
seiner vier jammernswerthen Kinder willen. Seine brave christlich gesinnte
Frau . . . versieht seit deßen Flucht ganz allein die Wirthschaft und die nicht
unbedeutende Oekonomie . . . Für die Zeit könnte deßen Frau das Hauswesen
unmöglich fortsetzen, und der Ausbruch einer Gant, die die Frau mit ihren
Kindern an den Bettelstab und einen großen Theil der Gläubiger um ihre Forderungen
bringen würde, wäre zumal bei den gegenwärtigen Güterpreißen die
unvermeidliche Folge."46

Ähnlich argumentierte der Haslacher Gemeinderat: „Sein zurückgelassenes
Anwesen ist bei der ungeheuren Werthlosigkeit aller liegenden Güter überschuldet
, und ein gänzlicher Vermögenszerfall und Gant ist die unausbleibliche
Folge, wenn nicht seine Rückkehr und Begnadigung in Bälde möglich werden
sollte, während der ohnehin schon so sehr belasteten Gemeinde dadurch
ein neuer Zuwachs einer verarmten Familie mit Frau und vier unmündigen
Kindern aufgebürdet würde."47

Aufgrund dieser Vorstellungen konnte Grieshaber, der seit Juni 1850 in Prun-
trut lebte, die fast zur Gewißheit gewordene Hoffnung haben, binnen kurzer

43 GLA 234/1735.

44 ebd.

45 Trotzdem mußte sie später 700 Gulden Schadensersatz an die Staatskasse zahlen.

46 GLA 234/1735.

47 ebd.

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