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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 210
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rung in Karlsruhe in Zusammenarbeit mit den dortigen Soldatenräten allgemeine
Richtlinien:

1. Der Soldatenrat besteht aus den gewählten Vertretern der Truppenverbände, Lazarette usw.
Er arbeitet in treuer Gemeinschaft und engster Fühlungnahme mit dem Arbeiterrat.

2. Eine Hauptaufgabe des Soldatenrates ist die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung. Er
verbürgt den Schutz von Leben und Eigentum.

3. Er unterstützt die neue Volksregierung und tritt mit seiner ganzen Kraft und Macht für die
deutsche Freiheit und das Volksrecht ein.

4. Zur Durchführung der gemeinsamen Ziele ist ein Landesausschuß gebildet aus Vertretern der
Soldatenräte Badens.

5. Der Landesausschuß hat ständig einen Vertreter bei der Volksregierung.

6. Die bisherigen Dienststellen sind grundsätzlich beizubehalten und stehen unter Kontrolle des
Soldatenrates.

7. Ungeeignete Vorgesetzte können vom Soldatenrat ihres Postens enthoben werden. Die Regierung
ist von der Enthebung zu benachrichtigen.

8. Der Dienst ist auf das Notwendigste zu beschränken und unterliegt der Genehmigung des Soldatenrates
.

9. Zum Gesamtwohl notwendiger Arbeitsdienst ist jederzeit auszuführen.

10. Der notwendige Schutz- und Sicherungsdienst wird von den Soldatenräten selbständig geregelt
. Der Machtbereich der einzelnen Soldatenräte wird vom Landesausschuß geregelt.

11. Im Dienst unbedingter Gehorsam.

12. Die Gerichtsbarkeit untersteht dem Soldatenrat. Wer plündert, wird erschossen. Widerrechtliche
Aneignung, Verkauf von militärischem oder öffentlichem Eigentum gilt als Plünderung.
Jedem Kameraden ist zweckentsprechende und anständige Bekleidung zu gewähren.

13. Keine selbständige Offiziersküchen, kein Naturalienempfang aus Militärküchen.

14. Das Tragen von Achselstücken, Achselklappen und Nationale ist gestattet.

15. Das Tragen von Waffen außer Dienst ist verboten.

16. Außer Dienst keine Vorgesetzten.

17. Aufklärung der Kameraden und der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Pflichten des Soldatenrates
.

18. Die Kosten jeder Art trägt die Kasse der Formation des betreffenden Soldatenrates.

In Bühl scheinen die Ereignisse keinen turbulenten Verlauf genommen zu haben
.9 Wie die Bekanntmachung vom 11. Nov. zeigt, arbeitete man gleich zu
Anfang mit dem Bürgermeisteramt zusammen. Eine Kommission von Vertretern
beider Seiten regelte die Einquartierungen und stellte für die ankommenden
Soldaten Quartierscheine aus.10 Man brachte die Soldaten zum größten
Teil in den Nebenzimmern der Bühler Gaststätten und in der Glasbuchstabenfabrik
unter.

Offiziere und Mannschaften hatten in großem Umfang Heeresbestände an die
Zivilbevölkerung verkauft und das Geld in die eigenen Taschen gesteckt. Ge-

9 Bürgermeister Dr. Bender dankte auf der Volksversammlung am 19. Nov. im Rathaussaal den
Soldatenräten für die Herstellung von Ruhe und Ordnung. Hauptredner dieser Veranstaltung
des Zentrums war der Landtagsabgeordnete Köhler. — Auch der noch lebende stellvertretende
Vorsitzende des Arbeiterrats Emil Schwab kann sich nicht an Unruhen erinnern. Befürchtungen
über Ausschreitungen hat es aber offenbar gegeben.
10 ABB Nr. 266

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