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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 330
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0332
Der Entenfang unter herrschaftlicher Regie

Infolge des im Laufe der späteren Jahre angestiegenen Erhaltungsaufwandes
mußte der Hof einen alljährlichen Fehlbetrag verzeichnen. Nach dem Übergang
des Hanauerlandes an Baden wurde deshalb auch die Belieferung der
Hofhaltung in bisheriger Weise eingestellt, zumal auch eine Belieferung vom
nahegelegenen Entenfang in Rintheim erfolgte.

Es erging eine Anordnung der Hofhaltung in Karlsruhe, die nicht für herrschaftliche
Zwecke benötigten Enten zu verkaufen und zwar nach öffentlicher
Versteigerung an den Meistbietenden. Pachtzeitraum war jeweils ein Jahr. In
der Niederschrift der ersten Versteigerung am 27.10.1803" wurde bestimmt,
daß sämtliche Drößlein (kleine Enten) und Enten, welche „nach Abzug der Lieferung
an den kurfürstlichen Hof oder sonstigem herrschaftlichem Gebrauchs
und Dienerschaft sowie derer Wirte übrig blieben", nur an den Ersteigerer zu
veräußern waren. Ausdrücklich verboten war der Verkauf an Wildbretthändler
, Fischkäufer, Krempen (Händler) und auswärtige Wirte.

Die Enten mußten zur Abholung durch den Meistbietenden in der Frohn nach
Rheinbischofsheim gebracht werden. Der Steigschilling war zu entrichten in
Reichswährung, lauter guter Gold- oder Silbersorten und je nach herrschaftlichem
Cours zu Ende des Quartals. Den Zuschlag in dieser Versteigerung zum
Angebot von 27 Kreuzer'2 für eine Wildente und 13'/2 Kreuzer für ein Drößlein
erhielten die beiden Rheinbischofsheimer Bürger Christian Weik und
Bernhard Engel. Bisher wurden 25 und 12Vi Kreuzer pro Stück bezahlt.

Trotz dieser Neuregelung und der damit verbundenen höheren Erlöse wurde
der Betrieb nach wie vor mit einem Defizit belastet. Aufgrund dessen trug
man sich mit dem Gedanken herum, den Entenfang zu veräußern und zwar
durch Verkauf oder Verpachtung.

Zum 06.08.1804 wurde die Versteigerung zur Verpachtung oder auch zum
Verkauf ausgeschrieben.

Nach Mitteilung der Forstmeisterei Rheinbischofsheim an die Kurbadische
General-Forstkommission kam kein Interessent zu dieser Versteigerung; auch
nicht der Particulier (Privatmann) aus Paris, der durch einen Straßburger
Rechtsanwalt ein Kaufinteresse gezeigt hatte.

Später wurde von dessen Seite nochmals ein Kaufangebot gemacht und zwar
für die gesamte Anlage mit weiteren 20 Morgen Ackerland und 10 Morgen
Wiese sowie dem Entenfängerhaus in Höhe von 4500 fl.

Im Jahre 1807 zeigte auch ein Oberamtsrat Wiehn aus Ettlingen ein Kaufinteresse
. Aber auch diese Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis, da dieser

11 GLA 358/57

12 1 Kreuzer = etwa 3 Pfennig

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