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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 337
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räum in Anspruch. Nachdem die Aussichten zu einer gütlichen Regelung vage
waren und die gegenteiligen Auffassungen der Beteiligten jeweils hartnäckig
vertreten wurden, bahnte sich ein Rechtsstreit an. Im Jahre 1838 haben dann
die beiden Bürgermeister Dörr aus Rheinbischofsheim und Spielmann aus
Memprechtshofen namens der zum Entenfang frohnpflichtigen Gemeinden
der Direction der Forstdomänen und Bergwerke in Karlsruhe einen Vergleich
unterbreitet. Begründet wurde der Vergleichsvorschlag damit, den Prozeß
nicht weiter zu verfolgen, um hierbei den Beteiligten weitere Kosten zu ersparen
. Die Gemeindevertreter schlugen vor, das auf 2.409 fl. 57 Kr. berechnete
Frohnablösungskapital auf 2.000 fl. zu ermäßigen, wovon durch die frohnpflichtigen
Gemeinden die Hälfte, also 1.000 fl. mit zwei vom Hundert Zins
rückwirkend ab 1.1.1832 zu tragen haben. Wie langwierig und auch wie hartnäckig
die Verhandlungen geführt wurden, erkennen wir daran, daß der
Frohnablösungsvertrag erst am 5. Dezember 1844 unterzeichnet und der Vergleichsvorschlag
der Gemeinden angenommen wurde.

Der Entenfang in privater Regie

Nach erfolgter Pensionierung des Entenfängers und dem erfolgreichen Bemühen
, einen Pächter zu finden, wurde der Betrieb des Entenfangs unter staatlicher
Regie im Jahre 1833 eingestellt. Am 25. September 1833 erfolgte erstmals
die Verpachtung für die Zeit vom 1. Oktober 1833 bis 30. September 1842 an
Agathon Dauphin, Kaufmann in Freistett, Karl Friedrich Wetzel, Posthalter
in Bischofsheim, Georg Held, Posthalter in Kehl und Ludwig Huth, Kaufmann
in Neufreistett. Der Pachtpreis betrug jährlich 260 Gulden. Gleichzeitig
mußten die Abschätzungskosten in Höhe von sieben Gulden und 57 Kreuzer
getragen werden. Die Übergabe der Anlage mit sämtlichem Zubehör erfolgte
am 8. Oktober 1833 durch Oberförster Woiff aus Rheinbischofsheim im Beisein
des seitherigen herrschaftlichen Entenfängers Käßer und des Bürgermeisters
Spielmann. Die Übergabeniederschrift enthielt eine ausführliche Darstellung
der Anlage, ebenso einen Erläuterungsbericht hinsichtlich der Gerätschaften
und deren Zustandes.

Nach Ablauf der Pachtperiode wurde mit diesen Pächtern der Pachtvertrag
für den nächsten Zeitraum, nämlich vom 1. September 1842 bis 31. August
1854 abgeschlossen. Es erfolgte Neufestsetzung des jährlichen Pachtpreises
auf 300 fl. Doch wurde dieses Pachtverhältnis vorzeitig aufgelöst, scheinbar
infolge des Ausscheidens eines der Mitpächter. Das Großherzogliche Forstamt
Achern verpachtete am 2. September 1848 den Entenfang an Bürgermeister
Ehrismann aus Memprechtshofen unter Bürgschaft des David Rohr von Freistett
. Als weitere Mitpächter waren eingetragen Nikolaus Kautz und D. Hauß.
Die Pachtpreisermäßigung dürfte deshalb erfolgt sein, da wiederum größere
Instandsetzungsarbeiten notwendig waren, die zum Großteil zu Lasten der
Pächter gingen. Dies ist auch aus einem Schreiben der Pächter an das Großherzogliche
Forstamt Achern ersichtlich. In diesem Schreiben bemängelten die

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