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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 338
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Pächter darüberhinaus daß das Forstamt am 6. Oktober 1848 den Pachtvertrag
beziehungsweise die Versteigerung noch nicht bestätigte, obwohl die
Fangzeit bereits begonnen und anstehende Reparaturarbeiten weitere Zeit in
Anspruch nehmen würden. Es entstand ein Verlust für die Pächter. Nach Ablauf
dieses Pachtzeitraumes erfolgte Neuverpachtung, diesmal durch die Be-
zirksforstei Rheinbischofsheim, am 18. August 1854 für den zehnjährigen Abschnitt
1. September 1854 bis 31. August 1864. Durch das Ausscheiden der
bisherigen Pächter aus dem Pachtverhältnis traten auf dem Versteigerungswege
an deren Stelle zwei Bürger aus Straßburg. Es waren dies der Posthalter
Lippmann und Gutsbesitzer Humann, dieser als Teilhaber.

Als auffallend ist zu bezeichnen, daß fast ausschließlich Posthalter als Pächter
und Mitpächter auftraten. Es war immer ein starkes Interesse an der Pachtung
des Entenfanges zu verzeichnen, was sich nicht zuletzt an der stetigen Erhöhung
des Pachtpreises zeigte. So betrug der jährliche Pachtpreis nach der Versteigerung
im Jahre 1854 über 340 fl. Wenn auch sehr schwankende Fangergebnisse
festzustellen waren, hervorgerufen durch zeitweilig ungünstige Witterungsverhältnisse
, so war aber der Betrieb nie mit einem solchen Defizit belastet
, wie dies unter herrschaftlicher Regie der Fall war. Die Fangergebnisse beliefen
sich immer zwischen 2.000 und 3.000 Stück je Periode. Selbstverständlich
stiegen auch die Ausgaben an. Persönliche Ausgaben bestanden an den
angestellten Entenfänger Wickersheimer aus Memprechtshofen. Die Anlagen
mußten in gutem Zustand erhalten bleiben, was immer wieder laufende Instandsetzungsarbeiten
mit sich brachte.

Es gab Befürchtungen, daß sich die Fangergebnisse vermindern, infolge der
Geräuschentwicklung durch den Bau und späteren Betrieb der in der Nähe des
Entenfangs verlaufenden Eisenbahnlinie der seinerzeitigen Straßburger
Straßenbahn-Gesellschaft — später MEG. Dieselben Befürchtungen wurden
laut infolge des zunehmenden Verkehrs auf der Landstraße und heutigen Bundesstraße
36, welche parallel mit der Eisenbahnlinie verlief. Jedoch war in
den folgenden Jahren keine Einbuße des Fangergebnisses festzustellen, da sich
die Tiere an diese veränderten Gegebenheiten gewöhnten. Zum Fang war eine
der wesentlichen Voraussetzungen, Ruhe zu halten, nicht nur am Weiher, sondern
auch im mittelbaren Bereich. Dies bedeutete für manche eine Einschränkung
ihrer Betätigung, dies vor allem, weil die Entenfänger immer wieder zur
Ruhehaltung ermahnten. Ruhestörer waren vor allem die Landwirte, welche
in der Nähe des Entenfanges ihre Grundstücke bewirtschafteten, und die
Holzhauer und Waldarbeiter, die im nahegelegenen Hinterwörth ihre Beschäftigung
ausübten, nicht zuletzt auch die Jagdausübungsberechtigten, bei
denen die eigenen Interessen mit denen der Entenfänger kollidierten.

Nicht selten kam es hierbei zu Spannungen. In seinem Bericht über eine heftige
, fast tätliche Auseinandersetzung mit einem Jäger des angrenzenden Jagdbezirks
bat der Entenfänger um die Überlassung einer Schußwaffe, damit bei

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