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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 341
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schichte des Entenfangs verbunden. Die frühere herrschaftliche Dienstwohnung
des Entenfängers in Memprechtshofen (Hornisgrindestraße 7) wurde
später von der Familie Käßer erworben und steht heute unter Denkmalsschutz
. Das Wohnhaus der Entenfängerfamilie Wickersheimer (Hornisgrindestraße
38) wird heute noch von einem Großteil der Bevölkerung als „Enten-
fangers"benannt.

Nach der Einstellung des Entenfangs wurde die Entfernung der Einrichtungen
und die Einebnung des Weihers im Rahmen von Notstandsarbeiten durch den
damaligen Freiwilligen Arbeitsdienst vorgenommen. Da das Entenfanggelän-
de unmittelbar an den Gemeindewald von Memprechtshofen angrenzte, kam
der Vorschlag, das Gelände aufzuforsten und zum Zwecke der Arrondierung
in Gemeindeeigentum zu überführen. Hierzu bot sich ein Geländetausch zwischen
Staat und Gemeinde an: Die Gemeinde Memprechtshofen erhält das
Grundstück Entenfanggelände (Lgb.Nr. 618) mit einer Fläche von 3.64,64 ha.
Dieselbe Fläche erhält der Staat nach Abtrennung von Teilstücken der gemeindeeigenen
Grundstücke Lgb.Nr. 567/1 und 567, diese mit der Wasserfläche
und Moorgebiet Plaine, angrenzend an den Staatswald Hinterwörth. Ein
Aufgeld ist nicht vereinbart worden,doch zeigte der Staat Entgegenkommen,
indem er eine weitere Holznutzung auf der von ihm eingetauschten Fläche erlaubte
.

Der Gemeinderat unter Bürgermeister Sänger stimmte dem Tauschgeschäft in
seiner Sitzung am 9. November 1932 zu, ebenso als weiteres zuständiges Gremium
der Bürgerausschuß am 10. November 1932.

Literatur

A. Feßler, Der Entenfang zu Memprechtshofen, in „Badische Heimat — Kehl und das Hanauerland
" 18. Jahrg., 1931, S. 136—139

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