Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 350
(PDF, 71 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0352
Keine Konzession für Kienölbrenner
Aus der ehemaligen Obervogtei Triberg

Im Herbst des Jahres 1789 ging ein kurzer Schriftwechsel zwischem dem Ober-
vogteiamt Triberg und der Vorderösterreichischen Regierung und Kammer
hin und her.1 Auf dem Amt in Triberg hatten sich am 28. August zwei Elsässer
gemeldet, Bartholomä Bachmann und Johann Georg Regier (die Schreibweise
„Reizier" scheint auf einen Abschreibefehler zurückzuführen zu sein) aus
Schwabweiler — heute Schwabwiller — am Nordrand des Hagenauer Forsts,
die in den beiden Vogteien Nußbach und Gremmelsbach das Gewerbe des
Kienölbrennens betreiben wollten. Das gereinigte hellgelbe Kienöl (= Kühnöl)
wurde aus dem harzreichen Holz der Kiefernäste und -wurzeln zur Herstellung
von Lacken, Firnissen und Ölfarben gewonnen.2 Obervogt Anton von Her-
man war dem Ansinnen der beiden Fremdlinge sehr zugetan, sah darin eine
Chance zur Belebung des Gewerbes und war bereit, ihnen zu einer Existenz zu
verhelfen. Sie brachten auch alle Voraussetzungen dafür mit. Doch mußte er
die Genehmigung der Vorderösterreichischen Regierung und Kammer einholen
. Dies geschah am 3. September mit der ausführlichen Begründung, daß
bisher ,,in allhießiger Herrschaft das Kühnölbrennen sehr schlecht umgetrieben
" werde, nur zwei Untertanen aus Rohrbach beschäftigten sich damit, und
diese holten die meisten Stöcke aus den benachbarten Fürstenbergischen Waldungen
. Mehr als ein Gulden im Jahr sei von ihnen als Anerkennungsgebühr
nicht zu erheben, „weilen sich sonsten mit Kühnölbrennen niemand abgeben
wollte". Die beiden Elsässer hätten sich durch gute obrigkeitliche Zeugnisse
ausgewiesen und seien willens, für die Konzession jährlich und zwar im voraus
20 Gulden zu bezahlen und das Kühnöl sowie die von den Stöcken gesammelte
Kohle nur an Einheimische und österreichische Untertanen zu verkaufen
. Die Löcher wollten sie zuschütten und ausgegrabene Pflänzchen wieder
einsetzen. Weder die Rohrbacher Kühnölbrenner empfänden die neuen Konkurrenten
störend, noch habe der „Herrschaftliche Jäger" (Johann Weis) etwas
dagegen, und es werde „schwerlich auch von denen Unterthanen sich jemand
darüber aufzuhalten gegründete Ursach finden". Von Herman vergaß
auch nicht, auf die „Gefälls-Vermehrung" hinzuweisen, die dem „Allerhöchsten
Aerario" zum Vorteil sei. Von seiten des Amtes war man für eine
10jährige Konzession, oder solange der Vorrat reiche und sich Bachmann und
Regier „gut betragen werden".

Die Regierung und Kammer handelte schnell und entschlossen. Vom 14. September
datiert die Antwort, die nicht die Spur einer Begründung enthält:
„Wir finden nicht nothwendig, das Fremde in die diesseitigen Waldungen eingelassen
werden: das K.V.O.V.Amt hat daher die 2 Kühnölbrenner . . . mit
dem Gesuche abzuweisen''. Karl Volk

1 GLA 229/33847

2 Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis, Berlin 1938, Bd. 2, S. 459

350


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0352