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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 48
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Für die praktische Gestaltung des regionalen Zeitgeschehens zeugen aber auch
Tausende von gedruckten Dissertationen der Straßburger Rechtsfakultät. Um
den wissenschaftlichen Wert dieses überaus reichen Fundus anzudeuten, sei
auf die vorrangige Originalität der Straßburger Universität hingewiesen, die in
einer Formel zusammengefaßt werden kann: eine freie, europäische Universität
unter französischer Oberherrschaft.

Diese im damaligen Europa einzigartige Stellung hatte zur Folge:
1. daß die Lehre freier war als im Reich, wo Territorialherren oder Kirchen
weit mehr in Universitätsangelegenheiten eingriffen, als es der französische
König in Straßburg tat, 2. daß die Studenten aus aller Herren Länder — im
wörtlichen Sinne — hier sowohl im Recht des Reiches als auch im französischen
Recht, in französischer Sprache, in französischer Zivilisation ausgebildet
wurden und Vorlesungen sowohl in lateinischer als auch in deutscher und
französischer Sprache hören konnten.

Die von den Universitätssatzungen streng festgelegte Lehrweise an der Rechtsfakultät
war einer vielseitigen sowohl deutschen als auch französischen Bildung
förderlich. Die von Schilter und vom französischen Einfluß geprägte
Straßburger Version der damals üblichen Usus Modernus" genannten Lehrweise
drückte die Forderung nach vergleichendem deutsch-römischen, französischen
und regionalem elsässischen Recht zwingend aus. Danach durfte der
Professor des römischen Kodex nur die noch in Kraft stehenden römischen
Gesetze erklären und zwar „kurz", er mußte bei jedem Gesetz hinzufügen, inwieweit
es durch kaiserlich-deutsches Recht, durch Landesrecht, Ordonnanzen
der französischen Könige oder andere Satzungen abgeändert worden war.
Der Professor, der die Anfänger in den römischen „Institutionen" unterrichtete
, mußte seinerseits ,,. . .alle Fachausdrücke der juristischen Terminologie
erklären und hinzufügen, wie sie in deutscher (und französischer) Sprache zu
übersetzen seien". Französisch-deutsche Juristische Terminologie ist heute
noch ein Lehrfach der Fakultät. 5 000 gedruckte Dissertationen etwa sind die
handfesten Zeugnisse der geleisteten Arbeit. Bis jetzt konnten 3 000 davon
aufgefunden, katalogisiert und analysiert werden. Gewiß, diese Dissertationen
haben nicht alle Ewigkeitswert, was ja wohl auch über heutige Schriften
dieser Art ausgesagt werden kann, und nicht alle haben vom Thema her geschichtliche
Bedeutung. Da für die Mehrzahl dieser Schriften die Professoren
selbst als Verfasser gelten, sind sie aber zumeist von Qualität und haben für
den heutigen Leser nur den einen Nachteil, daß sie ohne Ausnahme in lateinischer
Sprache verfaßt sind. Ist der an seiner Heimat interessierte Historiker in
der Lage, diese Hürde zu überwinden, so eröffnet sich ihm ein traumhaftes Eldorado
, reich an Schätzen. Alle Themen des Privatrechts, des öffentlichen
Rechts, des Strafrechts, des Feudalrechts sind für ihn behandelt worden, und
es würde zu weit führen, hier auch nur eine Aufzählung zu bringen. Daß das
Recht der Stadt Straßburg und andere elsässische Rechte bevorzugt werden,

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