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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 119
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und Rußland andererseits, und außerhalb Europas der Weltkampf der Kolonialmächte
um Nord-Amerika und Indien. Wenig ist davon in unserer kleinen
Stadt zu spüren; jedenfalls schlagen sich die kriegerischen Ereignisse, im Gegensatz
zu 1693, in den Aufzeichnungen der Bürgermeisterrechnung nicht nieder
.

Es handelt sich bei unserem Dokument um eine ,,Bürgermeisterrechnung",
die von einer „Stadtrechnung", die es ebenfalls gab, wohl zu unterscheiden
ist. In einer „Stadtrechnung" erscheinen vornehmlich Steuern und sonstige
Abgaben als Einnahmen; in der „Bürgermeisterrechnung" finden wir, außer
einigen Steuern und Abgaben, vornehmlich andere öffentliche Einnahmen.

„Anthoni Kolifrath des Raths Undt der Zeit Verordneten Bürgermeisters der
Statt Euenheim" hat sie aufgestellt, „Alles daßjenige waß derselben nomine
Ermeltens hatt sowohl Eingenohmen als Hingegen Wiederumb ausgegeben
haben. Pro Anno 1760".

Zunächst werden die Einnahmen aufgeführt. Als erste Einnahmeart ist das
sog. ,,Ohmgeldt"2 aufgezeichnet, das früher „Umgeld" hieß und das eine
Zwangsabgabe war, eine Steuer, für die der Steuerzahler keine Gegenleistung
zu beanspruchen hat, jedenfalls keine direkte und spezielle. Dem Wesen einer
Steuer entspricht das Prinzip der generellen Entgeltlichkeit: den Gegenwert
seiner Zahlungen „erhält" der Steuerzahler in den allgemeinen Leistungen des
Staates (oder Landes).

Das „Ohmgeldt" hatten jene zu entrichten, die Wein gegen Entgelt ausschenkten
, vor allem die Wirte, aber auch andere, so die Zünfte für den Weinausschank
in den Zunftstuben, auch Private, die Wein an Verbraucher abgaben
. Zu entrichten war das „Ohmgeldt" an den Quartalen Invocavit (1. Fastensonntag
), Pfingsten, Michaelis (29.9.) und Thomae (21.12.).

Aus den Aufzeichnungen ist zu erkennen, daß damals — im Jahre 1760 — in Euenheim vier Wirtschaften
(1693 waren es nur drei) vorhanden waren: der „Löwen" — Franz Utz hieß der Wirt —,
der „Adler", die „Sonne" und die „Blume", denn es wird auch von einem „Blumenwürth" als
einem der „Ohmgeldt"-Zahler gesprochen. Auch in Ettenheimweiler bestand eine Wirtschaft, der
„Engel", dessen Wirt Sebastian Künstle hieß, der das „Ohmgeldt" damals „accordierter
maßen", also nach Vereinbarung, „vor das gantze Jahr" in einem Betrag entrichtete. Einige Jahre
später berichtet Joan Conrad Machleid in seinen „Tagebüchern" ebenfalls von einer Wirtschaft
zum „Engel", in einem Zusammenhang, der darauf schließen läßt, daß es sich um eine —
neueröffnete — Wirtschaft in Ettenheim, schräg gegenüber seinem Hause in der „Langen Gasse"
(Friedrichstraße), handelt: „1767 den 12ten Merzen am fest des Hl. Gregori hat Sebastian Miller
beck seinen Wirtschilt zum Engel das erstemal aufgricht". Es ist nicht bekannt, ob der „Engel"
in Ettenheimweiler aufgegeben wurde oder weiter bestanden hat.

2 Ohmgeld (lat. indebitum, auch Ungelt, Ungeld, Umgeld geschrieben): Geld, das ohne Gegenleistung gezahlt
werden muß); es ist dies eine Verbrauchssteuer, zuerst nur auf Getränken, später auch auf anderen Waren
lastend, z. B. Korn-Ungeld, und allmählich mit der Akzise, einer Verbrauchssteuer für viele Waren, identisch
. Die Abgabe wurde zuerst von den Städten, später auch von den Landesherren erhoben. Die Steuererheber
waren die „Ungelter" oder, wie in Ettenheim, die „Ohmgeldherren".

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