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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 125
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Recht erbarmungslos ausnutzten. (Der Mißbrauch der französischen Salzsteuer
, der „gabeile", gilt als eine der Ursachen der französischen Revolution).
Der in der Bürgermeisterrechnung erwähnte Moyses Levi hatte also den Salzhandel
inne und war wohl zugleich auch Pächter der Salzsteuer.

Den Abschluß der Bürgermeisterrechnung bildet die „Recapitulatio", die
Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt. „Summa Summarum aller Auß-
gaab Geldt dieser Rechnung Ist Kund thuet 1.041 Gulden ein Schilling und 3
Kreuzer. Da hingegen thut die Einnamb hier" betragen 1.136 Gulden, 5 Schilling
und 9 Kreuzer". „Comperando Verbleibt Verrechner der Statt Heraus zu
thun" 95 Gulden, 4 Schilling und 5 Kreuzer. Am 20. Juni 1761 wurde die Bürgermeisterrechnung
vom „Hochfürstl. Commissarius", dem Oberamtmann
Maillot und dem Amtsschultheiß Riss „abgehört", also geprüft. Im Prüfungsvermerk
heißt es: „Gegenwärtige Rechnung ist auf Heüth zue Endt gebrachten
Datum durch Uns den Hochfürstlichen Commissarium Undt den
oberambtmann der Statt und des oberambts abgehört, Einnamb Undt aus-
gaab In präsentia Hiesigen Stattraths Undt Zünften durchgangen worden,
gleichwie nun Niemand Etwas darwieder Ein Zu wenden gehabt, als Ist solche
Salvo, Erore, Calme . . . (unleserlich) et dupplius Expenso. Ratificiert für
guth auf Undt angenomen worden auf dem Stattrathhaus Zue Ettenheimb den
20.ten Juny 1761". Es folgen die Unterschriften des Commissario (Metzlem ?),
des Oberamtmanns Maillot und des Ambtschultheißen Riss.

Für die Abhörung erhielten die Beteiligten eine Gebühr, sowohl der Commissario
als auch der Oberamtmann, der Amtsschreiber, der Stadtschreiber, die
Herren des Rats und die „vier Deputierten aus denen Zünften", nicht zu vergessen
der Rathsbott, der eine wichtige Persönlichkeit gewesen ist.

Dieser Auszug aus einer Bürgermeisterrechnung vor zweihundert Jahren läßt
über die unmittelbar erfaßten Tatbestände hinaus doch einiges aus dem Leben
der damaligen Zeit erkennen und macht sichtbar, wieviel davon, manchmal in
veränderter Form, im Leben unserer Zeit bewahrt geblieben ist.

11 1 Gulden = 10 Schilling = 60 Kreuzer. Nach dem Münzgesetz von 1869 1 bad. Gulden = 1,71 M.

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