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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 134
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0136
Dagegen blieb ihm der Verlust seiner Reichsstandschaft und der Übergang seiner
rechtsrheinischen Territorien an den Markgrafen von Baden nicht erspart.
Nachdem das Reich und die französische Republik am 9. Februar 1801 zu Lu-
neville Frieden geschlossen und endgültig die Abtretung des gesamten linken
Rheinufers an Frankreich und die Entschädigung deutscher Erbfürsten für ihre
hierdurch entstandenen Verluste auf der Grundlage von Säkularisationen3
und Mediatisationen vereinbart hatten, nutzte das markgräfliche Haus Baden
die Gelegenheit zu umfangreichen Gebietsarrondierungen und ließ sich von
der Reichsdeputation in Regensburg unter anderem die Rohansche Herrschaft
Ettenheim mit der Abtei Ettenheimmünster und die fürstbischöflichen Besitzungen
an Rench und Acher zusprechen, die das Stadtgericht Oberkirch und
die fünf Gerichte Kappel unter Rodeck, Sasbach, Oppenau, Ulm und Renchen
sowie die Prälatur Allerheiligen umfaßten. Baden besetzte diese Gebiete
im Herbst 1802 und entsetzte Louis de Rohan der Landesregierung, womit
dieser auch Sitz und Stimme im Reichs- und im oberrheinischen Kreistag
verlor4. Karl Friedrich nahm demgemäß in seine Titulatur das Prädikat „Fürst
zu Ettenheim" auf. Noch bevor der Reichsdeputationshauptschluß endgültig
verabschiedet war, starb Rohan am 16. Februar 1803 — einst einflußreicher
Purpurträger, Großalmosenier von Frankreich und Schlüsselfigur der berüchtigten
Halsband-Affäre, jetzt depossedierter und so gut wie bankrotter Emigrant
. Seit den Tagen, als er in Paris von einer Gaunerin hereingelegt worden
war und sehr zum Schaden von Monarchie und Kirche die Königin Marie An-
toinette in besagte Affäre verwickelt hatte, die heute noch die Phantasie mancher
Leute beschäftigt, hatte sich ihm alles zum Unguten gewendet. Als er das
Zeitliche segnete, stand er vor einem Berg von Schulden. Sein Tod bewahrte
ihn mit Sicherheit vor manchen Kümmernissen und Beschwerden und den badischen
Staat vor beträchtlichen Pensionslasten. Wenngleich die literarischen
Urteile über ihn im allgemeinen wenig günstig ausfallen, so muß man ihm
doch zugute halten, daß er bei einem guten Teil seiner Untertanenschaft nicht
unbeliebt war und der römischen Kirche allzeit die Treue gehalten hatte. Mit
dem Fürsten Rohan ging ein lebensvoller Aristokrat und ein typischer Vertreter
des ancien regime dahin.

dorf, Ottersweier mit Augustinerinnen-Kloster, Renchen, Sandweier, Sasbach, Schwarzach zugleich Abtei,
Sinzheim, Steinbach mit Rekollekten-Kloster Fremersberg, Stollhofen, Vimbuch, Ulm, Unterachern, Unz-
hurst, Waldulm).

Vgl. auch J. Burckle, Les chapitres ruraux des anciens Eveches de Strasbourg et de Bäle (Collection d'etudes
sur l'histoire du droit et des institutions de l'Alsace 12), Colmar 1935, M. Hennig, Geschichte des Landkapitels
Lahr, Lahr 1893 und W. Weiß, Geschichte des Dekanates und der Dekane der Rural- oder Landkapitels
, Offenburg 1895.

3 Vgl. hierzu allgemein die Dissertation des Verfassers: Die Säkularisation der Klöster in Baden 1802—1811,
Überlingen 1980.

4 Vgl. hierzu vor allem E. Schell, Das Hochstift Straßburg rechts den Rheins im Jahre 1802, in ZGO 87/1935,
S. 126 ff., dann auch M. Krebs, Politische und kirchliche Geschichte der Ortenau, in: Die Ortenau 16/1929,
S. 85 ff. u. 40/1960, S. 133 ff., J. Rest, Zustände in der südlichen Ortenau im Jahr 1802, in: Die Ortenau
11/1924, S. 19 ff., und H. D. Siebert, Die Territorien der Ortenau, in: Badische Heimat 22/1935, S. 79 ff.

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