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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 139
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0141
Der Anschluß des straßburgischen Bistumsteils an die Diözese Konstanz im
Jahr 1808

Großherzog Karl Friedrich erreichte zu Lebzeiten die Erfüllung seines langgehegten
Wunsches nach einer badischen Diözese nicht. Immerhin gelangen
aber 1808 doch zwei wichtige Schritte in diese Richtung.

„In vorzüglicher Rücksicht auf die dargelegten Wünsche Sr. Königl. Hoheit
des Durchlauchtigsten Großherzogs von Baden", wie es der Generalvikar des
Bistums Konstanz, Ignaz Heinrich von Gessenberg", formulierte, übertrug
Karl Theodor von Dalberg als Metropolit und Erzbischof von Regensburg
(dieses seit 1805) die Verwaltung des Restbistums Straßburg der geistlichen
Regierung in Konstanz. In einer lateinischen, am 10. Mai 1808 in Aschaffenburg
ausgefertigten Entschließung an das Konstanzer Ordinariat begründete
der Fürstprimas seine Maßnahme wie folgt: Der diesseitige straßburgische Bistumsanteil
sei schon seit Jahren seiner metropolitanamtlichen Fürsorge anvertraut
, nachdem dieser seines Ordinarius beraubt und schon vor längerer Zeit
vom rechtmäßigen Domkapitel aufgegeben worden sei. Bei der Einrichtung einer
provisorischen Verwaltung und der Ernennung von Kommissaren hätte er
seinerzeit dem Umstand Rechnung tragen müssen, daß die Restdiözese sich
auf verschiedene Territorien erstreckte. Da aber kürzlich dieselben alle mit
Ausnahme des Fürstentums Hohengeroldseck unter die Souveränität des Hauses
Baden gekommen seien, so vereinige er nun die Kommissariatsbezirke
kraft seiner erzbischöflichen und metropolitischen Gewalt („jure Nostro Me-
tropolitico, auctoritate Metropolitica") und unterstelle sie provisorisch der bischöflichen
Kurie in Konstanz. Somit sei dem Erzpriester Fahrländer in Griesheim
und dem Definitor Zehaczek in Kippenheim die geistliche Verwaltung
der betreffenden Gebiete mit sofortiger Wirkung entzogen, ihre Tätigkeit als
erzbischöfliche Kommissare beendet16.

Etwa um die gleiche Zeit kam es zur Dismembration des badischen Anteils an
der Diözese Würzburg17 mit den Landkapiteln Buchen, Krautheim, Lauda
und Mosbach und dessen Anschluß an die rechtsrheinische Diözese Speyer,
der der noch lebende Fürstbischof Wilderich von Walderdorf (t 1810) vorstand
. Anlaß hierzu war der Tod des letzten Fürstbischofs von Würzburg, Georg
Karl von Fechenbach, im April 1808. Die badische Regierung erklärte
selbstherrlich die geistliche Gewalt dieses Kirchenfürsten für erloschen und
der metropolitanamtlichen Fürsorge heimgefallen und forderte von Dalberg

15 Zu Wessenberg und Dalberg vgl. K. Gröber, Heinrich Ignaz Freiherr v. Wessenberg, in: FDA 55/1927, S.
362 ff. u. 56/1928, S. 294 ff.

16 Die EAF-Akten erhärten die Annahme von H. Baier, Wessenbergstudien, in: FDA 56/1928, S. 46, nicht,
der Anschluß sei aus finanziellen Gründen erfolgt. Das mag ein Nebenaspekt gewesen sein.

17 Vgl. A. Wendehorst, 1. Das Bistum Würzburg 1803—1957, Würzburg 1965. 2. Das Bistum Würzburg. Ein
Überblick von den Anfängen bis zur Säkularisation, in: FDA 86/1966, S. 9 ff. Zum folgenden ausführlich
A. Wetterer, Das Bischöfliche Vikariat in Bruchsal von der Säkularisation 1802/03 bis 1827, in: FDA
56/1928, S. 49 ff. u. 57/1930, S. 208 ff.

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