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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 142
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Für die Zentralisten in Karlsruhe hatte das Entgegenkommen des Fürstprimas
den Vorteil, daß fortan für die Katholiken in Oberbaden nur noch das Konstanzer
Vikariat Dalbergs, für die meisten in Unterbaden das bischöflich-
speyrische Ordinariat in Bruchsal zuständig war. Der Kompetenzbereich des
letzteren wurde im Jahr 1812 nach dem Verzicht Dalbergs in seiner Eigenschaft
als Bischof von Worms provisorisch erweitert um den rechtsrheinischen
Teil seiner vormaligen Diözese mit den Landkapiteln Heidelberg, Waibstadt
und Weinheim, der bisher vom wormsischen Vikariat im hessischen Lampertheim
regiert worden war, und schließlich 1822 durch den 1806 badisch gewordenen
, vom Erzbistum Mainz stammenden Teil der Erzdiözese Regensburg
mit den Ruralkapiteln Tauberbischofsheim und Walldürn unter der Verwaltung
des Vikariats in Aschaffenburg19.

Entgegen ihrer bisherigen Übung reklamierte die badische Regierung nach
dem Ableben Dalbergs am 10. Februar 1817, der bis zu diesem Zeitpunkt den
Erzstuhl zu Regensburg innehatte, diesen Bistumsteil nicht sofort. Durch den
Abschluß eines Konkordats zwischen Bayern und Rom am 5. Juni desselben
Jahres, das die kirchliche Neuordnung des Königreichs einleitete, erübrigten
sich entsprechende Schritte ohnehin. Die Zirkumskriptions- und Organisationsbulle
für die bayerischen Bistümer wurde zwar im April 1818 ausgefertigt
. Da es aber zwischen der Krone Bayerns und dem Vatikan zu Auseinandersetzungen
um die Auslegung des Konkordats kam, die die Publikation besagter
Bulle bis in den September 1821 verzögerten, führten die zuständigen
Stellen die endgültige Umgliederung erst im nächsten Frühjahr durch.

Zurück zur Restdiözese Straßburg: Durch ihren Anschluß an seinen Konstanzer
Sprengel erreichte Dalberg nicht nur eine teilweise Zufriedenstellung des
Hauses Baden, sondern brachte auch die bisherigen straßburgischen Kommissariatsbezirke
um ihre bis dahin weitgehend gewahrte Eigenständigkeit in
kirchlichen Verwaltungssachen. Die Veränderung machte sich alsbald bemerkbar
, sowohl für den noch vorhandenen Regulär- wie auch für den Säkularklerus
. Unter die Botmäßigkeit des wenig ordensfreundlichen Konstanzer
Ordinariats kamen nun die Restkonvente der braunen Franziskaner auf dem
Fremersberg bei Baden-Baden und in Seelbach im Zwergfürstentum Hohenge-
roldseck, der schwarzen Franziskaner in Offenburg, der Kapuziner ebenda, in
Oberkirch und Haslach, der Norbertiner in Lautenbach sowie das Lehrinstitut
der Augustinerinnen de Notre Dame in Ottersweier. Die Weltgeistlichkeit,
zum überwiegenden Teil konservativ eingestellt, machte im folgenden ausgiebig
Bekanntschaft mit den Wessenbergischen Neuerungen, nicht nur zu ihrem
eigenen, sondern auch zum Verdruß der späteren Kapitelsdekane und — hi-
storiographen Michael Hennig (Lahr) und Wilhelm Weiß (Offenburg), die
noch acht Jahrzehnte später im Zorn auf diese Zeit zurückblickten und die
Wirksamkeit des aufklärerischen Wessenbergs und seines Gesinnungsfreundes

19 Vgl. Statistische Darstellung des Erzbisthums Freiburg für das Jahr 1828, Freiburg 1828, S. 461 ff.

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