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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 144
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schöflichen Kommissarius für das straßburgische Restbistum ernannte, sondern
den zwar aus Offenburg gebürtigen, aber den Ortenauer Kapiteln nichtsdestoweniger
fremden Dr. Burg.

Es mag für Zehaczek immerhin eine gewisse Genugtuung gewesen sein, daß er
kurz nach der erzbischöflichen Verfügung vom 10. Mai 1808 von den Priestern
seines Kapitels zum Dekan und Nachfolger des Johann Anton Sartori,
langjährigen Pfarrers zu Ottenheim, gewählt wurde und auch das Ordinariat
in Konstanz nicht säumte, Balsam auf die Wunden zu träufeln, indem es ihn
und Fahrländer in den Rang von bischöflich-konstanzischen Geistlichen Räten
erhob.

Dr. Burg übte sein Amt als Statthalter Wessenbergs im Mittelbadischen endgültig
ab dem 27. Juli 1809 aus, als er von Herten auf die Pfarrei Kappel am
Rhein überwechselte22. Literarischen Zeugnissen zufolge hatte der spätere
Domdekan zu Freiburg und Bischof von Mainz bei der Verrichtung seiner
Verwaltungsgeschäfte während der folgenden Jahre keinen leichten Stand, da
der Widerstand der Geistlichkeit gegen den neuerungssüchtigen Eindringling
nur allmählich nachließ.

Formell blieb der „straßburgische Bisthums-Antheil des Bisthums Konstanz",
wie ihn der Konstanzer Realschematismus von 182123 offiziell bezeichnet, bis
ins Jahr 1827 bestehen. Mit der Errichtung des Erzbistums Freiburg24 verlor
neben anderen auch er eine letzte nominelle Eigenständigkeit und ging als ein
Überbleibsel des alten deutschen Reichs und seiner Kirchenverfassung in dieser
neuen, größeren Einheit auf.

22 EAF FK 12 046.

23 Schematism des Bisthums Constanz 1821, Konstanz 1821, S. 107. Ein Vergleich dieser mit der Straßburger
Statistik von 1778 zeigt, daß sich die Zahl der Pfarreien seit der Säkularisation nicht unerheblich erhöht hatte
. Ende 1820 waren es in den drei Dekanaten insgesamt 96.

24 Vgl. hierzu E. Göller, Die Vorgeschichte der Bulle „Provida solersque", in: FDA 55/1927, S. 143 ff. u.
56/1928, S. 436 ff.

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