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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 156
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19. P. Ambros Michel, geb. am 10. April 1772, Professor der Rhetorik am Gymnasium in Freiburg
.

20. P. Franz Bender, geb. am 21. April 1772, besorgte excurrendo den Gottesdienst in Schutterzell
, einer Filiale von Kürzell.

21. P. Bonifaz Bohn, geb. am 16. Juli 1772, vom Berichterstatter als „leichtsinnig" abqualifiziert
und, obgleich „ein guter Musikus", zu keiner geistlichen Stellung zu gebrauchen.

22. P. Athanas Ott, geb. 22. Dezember 1772, Professor am Gymnasium in Freiburg.

23. P. Hieronymus Stettberger, geb. am 25. Mai 1774, als 2. Pfarrvikar in Sasbach vorgesehen.

24. P. Georg Blattmann, geb. am 30. April 1775, Pfarrvikar in Weingarten bei Offenburg.

25. P. Joseph Kohler, geb. am 29. Juni 1775, ehemaliger Subprior, Pfarrer in Lauf.

26. P. Ignaz Schleer, geb. am 14. August 1779, Pfarrer in Weingarten.

27. P. Franz Sales Ries, geb. am 2. Mai 1781.

28. P. Franz Xaver Geck, geb. am 13. November 1781, 2. Pfarrvikar in Sasbach bei Achern.

29. LB Leonhard Schott, geb. am 4. Februar 1740, Kirchendiener.

Außer in den schon genannten Orten hatte Schuttern auch in Bombach,
Gamshurst, Kürzell, Zunsweier und im evangelischen Pfarrdorf Allmannsweier
Patronats- bzw. Pfarrpräsentationsrechte inne, die jetzt an das Haus Baden
übergingen. Daß der größere Teil der aufgeführten Pfarreien dem Kloster inkorporiert
war, ergibt sich schon allein aus der Konventsliste und bedarf keiner
weiteren Erläuterung.

Die sogenannte Klosterorganisationskommission, die weitreichende Kompetenzen
hatte, mit der Aufhebung beauftragt war und vom Geheimen Referen-
där Karl Maximilian Maler aus Karlsruhe geleitet wurde, war in Schuttern
zwischen dem 7. und 16. August 1806 tätig12. Sie verfügte das alsbaldige Ende
der Ökonomie. Nach ihrem Willen hörte die Abtei am 31. August als selbständige
Körperschaft im privat- und öffentlich-rechtlichen Sinne auf zu bestehen
und ging mit allen ihren Besitzungen, Rechten und Verpflichtungen in die Verwaltung
des Staates über.

Das Kapitel war mit 500 fl.—400 fl. pro Pater und Jahr in den Pensionsstand
versetzt. Um die landesherrliche Kasse zu schonen, wurde ein guter Teil der
Geistlichen für die Seelsorge in den bisherigen Schütterer Patronatspfarreien
vorgesehen, deren endgültige Kompetenzfestsetzung bzw. Dotation alsbald erfolgte
, weitere für das Gymnasiallehramt. „Einige Religiösen können hienach
wegen ihres tadelhaften Betragens sich nicht wohl selbst überlassen werden,
sondern sollten zur Verhütung öffentlichen Ärgernisses unter einer genauen
Aufsicht bleiben", meldete Maler ganz im Sinne des Abtes nach Karlsruhe. Er
stellte sich damit voll auf die Seite Bacheberles, der Gengenbach oder St. Blasien
als „Verwahrungsort" vorschlug, obwohl die Beziehungen zu letzterem
seit Jahren sehr gespannt waren. Die Regierung jedoch traute, darauf sei zu
ihrer Ehre abgehoben, der Anschwärzerei nicht und vermutete einen Racheakt
. Um sich abzusichern, schickte sie den Gengenbacher Prälaten Bernhard
Schwörer nach Schuttern mit dem Auftrag, diskrete Nachforschungen anzustellen
. Schwörer schwächte in einer umfangreichen Stellungnahme die Ankla-

12 Das folgende nach dem Organisationsprotokoll vom 7. Aug. 1806 ff. GLA 104/264 u. 237/4 739 und Aktenstücken
104/27, 261—62, 264, 237/4 734—35, 4 740, 391/35 399 und EAF B 23/197.

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